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Die demographische Entwicklung wirkt sich nicht nur im Bereich des Nachwuchsmangels aus, sondern auch und gerade im Anwachsen des Pflegebedarfs älterer Menschen. Während sich leider immer weniger Menschen in Deutschland mit der Vereinbarkeit von "Familie und Beruf" auseinandersetzen, müssen sich immer mehr Menschen mit dem Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" befassen. Dieser an sich sehr traurige Prozess wird seit 2008 durch das Pflegezeitgesetz arbeitsrechtlich begleitet. Seit 2013 steht mit dem "Familienpflegezeitgesetz" ein weiteres gesetzgeberisches Werk zur Verfügung, welches nicht…mehr

Produktbeschreibung
Die demographische Entwicklung wirkt sich nicht nur im Bereich des Nachwuchsmangels aus, sondern auch und gerade im Anwachsen des Pflegebedarfs älterer Menschen. Während sich leider immer weniger Menschen in Deutschland mit der Vereinbarkeit von "Familie und Beruf" auseinandersetzen, müssen sich immer mehr Menschen mit dem Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" befassen. Dieser an sich sehr traurige Prozess wird seit 2008 durch das Pflegezeitgesetz arbeitsrechtlich begleitet. Seit 2013 steht mit dem "Familienpflegezeitgesetz" ein weiteres gesetzgeberisches Werk zur Verfügung, welches nicht wirklich als sozialpolitischer "Meilenstein" angesehen werden kann.Die arbeitsrechtliche Regulierung des Themas wirft in der Personalpraxis zahlreiche Fragen auf. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden für den Umgang mit den gesetzlichen Regelungen zu erstellen.Neben Ausführungen über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Akut-Ereignissen werden die Pflegezeit im engeren Sinne, der besondere Kündigungsschutz bei Pflegezeit sowie die befristete Einstellung einer Vertretungskraft nach den Maßgaben des Gesetzes erläutert. Der komplexe (und letztlich wenig praxisfreundliche) Mechanismus der Familienpflegezeit wird detailliert dargestellt. Ferner werden die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Pflegezeit und Familienpflegezeit behandelt. Auch auf die mit der Thematik verbundenen betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte wird eingegangen.Das Werk richtet sich an Arbeitsrichter, Rechtsanwälte, Personalleiter, Personalreferenten, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Allgemeinen.
Autorenporträt
Hopfner, SebastianRechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.Hümmer, AnneAnne Hümmer ist zugelassene Rechtsanwältin und arbeitet in der Abteilung Recht und Compliance bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften (Würzburg und Heidelberg) und dem juristischen Vorbereitungsdienst (Düsseldorf) war sie von 2008 bis 2017 beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) tätig. Als Referentin hat sie dessen Mitgliedsunternehmen arbeitsrechtlich beraten mit den Schwerpunkten Arbeitszeitrecht, Vertragsgestaltung, Teilzeit-und Befristungsrecht, Pflegezeit und Elternzeit. Außerdem hat sie die sozialpolitischen Interessen der Versicherungswirtschaft im europapolitischen Ausschuss der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und beim europäischen Dachverband Insurance Europe vertreten. Als Dozentin der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) hat sie zahlreiche Fach-und Führungskräfte sowie Arbeitnehmervertreter im Arbeitsrecht geschult. Nebenher hat sie sich als

ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht und am Arbeitsgericht München engagiert.