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Die Gesundheitsreform ist jetzt in Kraft. Die Probleme der Umsetzung brechen jetzt in allen Rechtsbereichen bei der praktischen Umsetzung auf, die Zuzahlung von 10,- Euro bei Arztbesuchen ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Band von Kruse/Hänlein führt durch alle Untiefen des neuen Gesetzes und erklärt für Juristen wie Verbände und Verbraucher gleichermaßen verständlich, welche Auswirkungen das neue Recht hat. Das Werk greift insbesondere folgende Schwerpunkte auf:
n Die notwendige Zusatzversicherung für Zahnersatz. n Die Neuregelung des Krankengeldes. n Die Zuzahlungen der Patienten zu
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Produktbeschreibung
Die Gesundheitsreform ist jetzt in Kraft. Die Probleme der Umsetzung brechen jetzt in allen Rechtsbereichen bei der praktischen Umsetzung auf, die Zuzahlung von 10,- Euro bei Arztbesuchen ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Band von Kruse/Hänlein führt durch alle Untiefen des neuen Gesetzes und erklärt für Juristen wie Verbände und Verbraucher gleichermaßen verständlich, welche Auswirkungen das neue Recht hat. Das Werk greift insbesondere folgende Schwerpunkte auf:

n Die notwendige Zusatzversicherung für Zahnersatz.
n Die Neuregelung des Krankengeldes.
n Die Zuzahlungen der Patienten zu Arztbesuchen, Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten.
n Die eingeschränkte Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie der nunmehr erlaubte Versandhandel von Medikamenten.
n Die Probleme rund um die neue Gesundheitskarte.
n Das neu einzurichtende Zentrum für Qualität in der Medizin und die damit verbundenen Organisations- und Rechtsprobleme.

Die Autoren: Klaus Peter Adelt, Ass. iur., Justitiar, Bochum, Dr. iur. Christian Auktor, Notarassessor, Prof. Dr. iur. Andreas Hänlein, Universität Kassel, Prof. Dr. iur. Jürgen Kruse, Profess0r an der evangelischen Fachhochschule Nürnberg, Rechtsanwalt in München, Corinna Roß, Ass. iur., Justitiarin, Siemens Betriebskrankenkasse, München und Rita Murawski, Ass. iur., Justitiarin, AOK Bayern
Autorenporträt
Andreas Hänlein, Prof. Dr. jur.
Nach Promotion u.a. Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (1993-1995) sowie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München (1995-2002). 2000 Habilitation an der Universität Freiburg. Seit 2002 Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Kassel, 2007- 2010 Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel.