71,80 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Der Einsatz von Informationen als staatliches Lenkungsinstrument wird in vielen Rechtsbereichen immer bedeutsamer. Die Untersuchung geht speziell für das Umweltrecht der Frage nach, ob und inwieweit eine effektive Steuerung durch staatliche Informationstätigkeit in Form von Aufklärung, Empfehlungen und Warnungen aus rechtlicher Sicht möglich ist. Dabei werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Effektivität des Instruments angestellt. Einer vertieften Betrachtung unterzogen wird sodann die Glykolwein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der im Jahr 2002 neue Maßstäbe für die…mehr

Produktbeschreibung
Der Einsatz von Informationen als staatliches Lenkungsinstrument wird in vielen Rechtsbereichen immer bedeutsamer. Die Untersuchung geht speziell für das Umweltrecht der Frage nach, ob und inwieweit eine effektive Steuerung durch staatliche Informationstätigkeit in Form von Aufklärung, Empfehlungen und Warnungen aus rechtlicher Sicht möglich ist. Dabei werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Effektivität des Instruments angestellt. Einer vertieften Betrachtung unterzogen wird sodann die Glykolwein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der im Jahr 2002 neue Maßstäbe für die Rechtmäßigkeit von Informationsmaßnahmen aufgestellt wurden. Diese Rechtsprechung ist jedoch auf den Umweltbereich nicht ohne Weiteres übertragbar. Insbesondere für produkt- oder unternehmensbezogene umweltrelevante Informationstätigkeit ist eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig. Die vorhandenen Normen genügen den an eine solche Ermächtigungsgrundlage zu stellenden Anforderungen regelmäßig nicht. Für den effektiven Einsatz von staatlicher Informationstätigkeit als Steuerungsmittel im Umweltrecht muss daher der bestehende Regelungsrahmen verbessert werden. Unterbreitet wird ein Vorschlag, wie
10 UIG zu diesem Zweck sinnvoll ergänzt werden kann.
Autorenporträt
Imke Schneider, geboren 1980 in Siegen, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Anschließend war sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht tätig. Nach dem Referendariat im Bezirk des OLG Hamm legte sie im Jahr 2009 das Zweite Staatsexamen ab und arbeitet seitdem als Rechtsanwältin in Bonn.