Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten stellt den zentralen Pfeiler der Rechtsanwendung und -durchsetzung in der Europäischen Union dar. Mit seiner Bejahung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht läutete der Europäische Gerichtshof eine Neujustierung des Kooperationsverhältnisses ein. Diese sieht insbesondere eine neue Rollenzuteilung vor und stellt bislang als unumstößlich erschienene Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts in Frage. Die Arbeit versucht, den Motiven des EuGH hierfür nachzugehen sowie hieraus Schlussfolgerungen für die Zukunft des europäischen Rechtsraums zu ziehen.
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