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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg (Sozialarbeit / Sozialpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Minderjährige, die ohne ihre Eltern nach Deutschland flüchten müssen, haben eine besondere Stellung. Zum einen unterliegen sie dem Kinder- und Jugendhilferecht, zum anderen fallen sie unter die Regelungen des Ausländerrechts. Die beiden Rechtsgebiete unterscheiden sich stark in ihren Zielsetzungen, was zu Spannungen führen kann. In der vorliegenden Arbeit werden diese Aspekte diskutiert und es wird untersucht, wie…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg (Sozialarbeit / Sozialpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Minderjährige, die ohne ihre Eltern nach Deutschland flüchten müssen, haben eine besondere Stellung. Zum einen unterliegen sie dem Kinder- und Jugendhilferecht, zum anderen fallen sie unter die Regelungen des Ausländerrechts. Die beiden Rechtsgebiete unterscheiden sich stark in ihren Zielsetzungen, was zu Spannungen führen kann. In der vorliegenden Arbeit werden diese Aspekte diskutiert und es wird untersucht, wie sich Sozialarbeit und Sozialpädagogik in diesem Spannungsfeld positionieren sollten.Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass im Jahr 2004 ca. neuen Millionen Menschen auf der Flucht waren. Etwa die Hälfte waren Kinder. Nur ein geringer Teil der weltweiten Flüchtlinge kommt nach Europa. Dennoch gibt es immer wieder Fälle in den Minderjährige allein nach Europa flüchten oder auf der Flucht ihre Eltern oder andere Begleitpersonen verlieren. Schätzungen des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge zu Folge sind im Jahr 2009 etwa 2500 bis 3000 Minderjährig ohne Begleitung nach Deutschland eingereist. Im Vergleich zu anderen marginalisierten Kinder- und Jugendgruppen, wie etwa Straßenkinder, ist trotz dieser Zahlen wenig Literatur vorhanden. Veröffentlichungen neueren Datums sind noch seltener. Eine mögliche Erklärung für die geringe Zahl an Veröffentlichungen könnte sein, dass die Regelungen des Ausländerrechts in ihrem Aufbau und in der Anwendung für diese spezielle Gruppe komplex und nicht immer einfach anzuwenden sind. Erschwerend kommt hinzu, dass es immer wieder zu Änderungen in diesem Rechtsgebiet kommt.Wenn die Jugendlichen und Kinder Deutschland erreicht haben, sind sie Beteiligte mehrerer Verfahren. Einerseits müssen sie ein Verfahren bei der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchlaufen um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, andererseits wird beim Jugendamt auf Grund des Alters ein weiteres Verfahren eingeleitet, um die Versorgung zu sichern. In den Verwaltungsverfahren sind die Kinder und Jugendlichen mit verschieden Akteuren konfrontiert. So ist es nicht selten, dass sich um das Kind oder den Jugendlichen parallel Mitarbeiter der jeweiligen Behörden, Sozialarbeiter, Anwälte, Ärzte, Psychologen und Lehrer kümmern. Da alle Beteiligten ein unterschiedliches Selbstverständnis haben und durchaus unterschiedliche Ziele verfolgen, können Konflikte schnell entstehen.