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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: Arbeitsfelder und Institutionen Sozialer Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Kind besitzt ebenso wie ein Erwachsener eine vollwertige Menschenwürde und hat somit, als Träger eines Grundrechts, Anspruch auf den Schutz des Staates. Die allgemein anerkannten Werte wie Achtung vor dem Leben, körperliche Unversehrtheit, Recht und Gerechtigkeit gelten auch und insbesondere für das Kind und sind ihm rechtlich zugesichert. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass die Eltern…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: Arbeitsfelder und Institutionen Sozialer Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Kind besitzt ebenso wie ein Erwachsener eine vollwertige Menschenwürde und hat somit, als Träger eines Grundrechts, Anspruch auf den Schutz des Staates. Die allgemein anerkannten Werte wie Achtung vor dem Leben, körperliche Unversehrtheit, Recht und Gerechtigkeit gelten auch und insbesondere für das Kind und sind ihm rechtlich zugesichert. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass die Eltern ihre eigenen Bedürfnisse, mit denen ihres Kindes in Einklang bringen. Ist sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gefährdet, so ist alles daran zu setzen, die Gefährdungslage dieses Kindes durch geeignete Maßnahmen abzuwenden und ihm den erforderlichen Schutz zu gewähren. Dass die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kein Randthema unserer Gesellschaft ist, beweisen die entsprechenden statistischen Daten. Jährlich müssen etwa 5.000 Kinder aus ihren leiblichen Familien herausgenommen werden. Die Kinder und Jugendlichen werden von dem System der Kinder- und Jugendhilfe aufgefangen. Die Hilfe zur Erziehung stellt dabei eine wesentliche Säule dar. Die Heimerziehung und das Pflegekinderwesen sind ein Teil davon. Die Heimerziehung in Deutschland gibt es schon seit dem Mittelalter und hat sich seitdem stetig revolutioniert. Stellte man sich vor einigen Jahrzehnten ein Kinderheim noch als Auffangbecken für Waisen vor, so assoziiert man heute ein Kinderheim mit einem Ort, an dem es benachteiligten Kindern ermöglicht werden soll, so normal wie möglich aufzuwachsen. 2005 haben laut des Statistischen Bundesamtes Deutschland 131 005 Kinder im Alter von 1 bis 21 Jahren und älter Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses in Anspruch genommen. Davon waren allein 61 806 in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht. Aktuellere Zahlen sind derzeit vom Statistischen Bundesamtes Deutschland noch nicht veröffentlicht. Wir möchten in unserer Hausarbeit zunächst erklären, wie es zu einer Fremdunterbringung kommt und diese kurz beschreiben. Weiterhin, setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob es sinnvoll ist an einer Rückführung in die Herkunftsfamilie des Kindes zu arbeiten und diese auch durchzuführen. Wir möchten uns mit dem pro und contra dieses schwierigen Themas auseinandersetzen, sowie mit den Schritten die notwendig sind, um eine Rückführung überhaupt zu ermöglichen.

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