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Wer sich bürgerschaftlich oder - was nur eine andere Bezeichnung ist - "ehrenamtlich" engagiert, weiß meist nicht, welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, möchte freiwillig für das Gemeinwohl oder den Näch sten aktiv werden. An sich selbst denkt der so Aktive zuletzt. Tat sächlich steht das bürgerschaftliche Engagement jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Deutschland hat eine umfassende und alle Lebensbereiche um- und erfassende Rechtsordnung. Deshalb bestehen auch Grundregeln für das bürgerschaftliche Engagement. Die Engagierten empfinden…mehr

Produktbeschreibung
Wer sich bürgerschaftlich oder - was nur eine andere Bezeichnung ist - "ehrenamtlich" engagiert, weiß meist nicht, welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, möchte freiwillig für das Gemeinwohl oder den Näch sten aktiv werden. An sich selbst denkt der so Aktive zuletzt. Tat sächlich steht das bürgerschaftliche Engagement jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Deutschland hat eine umfassende und alle Lebensbereiche um- und erfassende Rechtsordnung. Deshalb bestehen auch Grundregeln für das bürgerschaftliche Engagement. Die Engagierten empfinden das Recht häufig als störend, ja als bü rokratische Fessel, die ihre private Initiative hemmt. Diese Kritik ist zwar berechtigt. Allerdings muss die andere Seite der Medaille gesehen werden: Wer das Recht kennt und es zu nutzen weiß, kann durch dieses Hilfe erhalten -ja mehr: nur wer sich auch der recht lichen Stellung seines Handeins bewusst ist, vermag die Möglich keiten bürgerschaftlichen Engagements voll auszuschöpfen. Die Rechtsordnung hat das bürgerschaftliche Engagement nicht als eigenes Handlungsfeld erfasst. Es gibt namentlich kein Gesetz buch, das ähnlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch umfassend Vor schriften enthielte, die das bürgerschaftliche Engagement regeln.
Autorenporträt
Dr. Gerhard Igl, Professor an der juristischen Fakultät, Universität Kiel; Dr. Monika Jachmann, Professorin an der juristischen Fakultät, Universität Hamburg; Dr. Eberhard Eichenhofer, Professor an der juristischen Fakultät, Universität Jena.