31,99 €
31,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
31,99 €
31,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
31,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
31,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Die mittelbare Beteiligung an Wettbewerbsverstößen stellt den Rechtsanwender erfahrungsgemäß vor größere Schwierigkeiten, ist in diesen Fällen im Vergleich zur unmittelbaren Begehung ein in der Regel besonders hoher Begründungsaufwand von Nöten, um eine Sanktionierung herzuleiten. Im Bereich des Kartellrechts hat diese Thematik mit der Entscheidung des EuG "AC-Treuhand/Kommission" erheblich an Brisanz gewonnen. Konkret geht es dabei um die grundlegende Frage, ob sog. Kartellgehilfen, also Unternehmen, deren einzige Aufgabe darin besteht, Kartelle zu organisieren und die Kartellanten bei der…mehr

Produktbeschreibung
Die mittelbare Beteiligung an Wettbewerbsverstößen stellt den Rechtsanwender erfahrungsgemäß vor größere Schwierigkeiten, ist in diesen Fällen im Vergleich zur unmittelbaren Begehung ein in der Regel besonders hoher Begründungsaufwand von Nöten, um eine Sanktionierung herzuleiten. Im Bereich des Kartellrechts hat diese Thematik mit der Entscheidung des EuG "AC-Treuhand/Kommission" erheblich an Brisanz gewonnen. Konkret geht es dabei um die grundlegende Frage, ob sog. Kartellgehilfen, also Unternehmen, deren einzige Aufgabe darin besteht, Kartelle zu organisieren und die Kartellanten bei der Durchführung der wettbewerbswidrigen Absprachen zu unterstützen, vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts erfasst werden können. Die gleiche Frage ergibt sich darüber hinaus auch im deutschen Kartellrecht und damit unter Anwendung der Vorschriften des GWB. Im Lauterkeitsrecht nach UWG stellt sich eine im Wesentlichen sehr ähnliche Problematik. Die Diskussion dreht sich hierbei darum, ob die Haftung desjenigen zu bejahen ist, der den Wettbewerbsverstoß eines Dritten erst ermöglicht oder ihn zumindest erleichtert, insbesondere indem er die dafür nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Nils Bremer untersucht, inwieweit der mittelbare Rechtsgutverletzer verantwortlich ist und wie eine solche Verantwortlichkeit hergeleitet und von ihrem Umfang und Inhalt her umrissen werden kann.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.