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Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei "von innen" geschädigt werden, indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weitergeben. Eine Schädigung kann aber auch "von außen" erfolgen, etwa durch Hackerangriffe, mit denen Geschäftsinterna ausgespäht werden. Aus Sicht eines Unternehmens liegt es daher nahe, derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit das Versicherungsprodukt der…mehr

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Produktbeschreibung
Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei "von innen" geschädigt werden, indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weitergeben. Eine Schädigung kann aber auch "von außen" erfolgen, etwa durch Hackerangriffe, mit denen Geschäftsinterna ausgespäht werden. Aus Sicht eines Unternehmens liegt es daher nahe, derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit das Versicherungsprodukt der Vertrauensschadenversicherung (VSV), das von der Versicherungswirtschaft zu diesem Zweck angeboten wird. Für die Vertrauensschadenversicherung bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen im VVG oder anderen Gesetzen. Auch gibt es keine Musterbedingungen des GDV. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung der Vertrauensschadenversicherung anhand der Allgemeinen Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV) verschiedener Versicherer. Es treten zentrale Unterschiede zwischen den einzelnen Klauselwerken hervor. Dies zeigt sich besonders an der zeitlichen Bestimmung des Versicherungsfalls der Vertrauensschadenversicherung. Angesichts des unter Umständen sogar existentiellen Risikos der Wirtschaftskriminalität widmet sich die Arbeit der gesellschaftsrechtlichen Frage, ob die Geschäftsleitung von Unternehmen aufgrund einer "Risikoabsicherungspflicht" gehalten ist, eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Ziel der Arbeit ist es, diese Fragestellung für den Bereich der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften einem Ergebnis zuzuführen. Dabei setzt sich die Autorin insbesondere mit den Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung und dem unternehmerischen Ermessensspielraum auseinander. Die Arbeit bietet Erkenntnisse für Praktiker und Wissenschaftler, die sich mit Wirtschaftskriminalität in Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Risikomanagement und den entsprechenden Versicherungslösungen befassen. Es sollen nützliche Hinweise für Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte gegeben sowie Hilfestellungen für Versicherungsjuristen zur Ausgestaltung und Interpretation der Vertrauensschadenversicherung präsentiert werden.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Frau Dr. Stefanie Seitz wurde am 15.2.1983 in Ingolstadt geboren. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau in München begann sie im Jahre 2004 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Im Jahre 2006 setzte sie ihr Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster fort. Dort erwarb sie das Zertifikat Versicherungsrecht der Forschungsstelle für Versicherungswesen und das Zertifikat Bankrecht des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Nach dem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im März 2009 nahm sie ihr Promotionsstudium bei Prof. Dr. Dirk Looschelders an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf. Nebenbei war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Im April 2010 trat Frau Dr. Stefanie Seitz in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Düsseldorf ein. Es folgten Stationen in Washington, D.C. und München. Ihre jetzigen Forschungsschwerpunkte liegen im Versicherungsrecht sowie im Kapitalmarkt- und Aktienrecht.