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Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichmäßig breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen.Vorteile auf einen Blickschneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stilausgewogene Lösungen für KonfliktfälleErläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltetauch online verfügbarZur NeuauflageSchwerpunkte der Ausgabe…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichmäßig breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen.Vorteile auf einen Blickschneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stilausgewogene Lösungen für KonfliktfälleErläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltetauch online verfügbarZur NeuauflageSchwerpunkte der Ausgabe 2020:Auswirkung des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) auf die Tarifeinheit.Die 30. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich der Betriebsverfassung. Sämtliche relevante höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH wurden ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des kollektiven Arbeitsrechts erweitert.Highlights dabei sind:Ergänzung des § 117 BetrVG: Sie stellt klar, dass auch für die im Flugverkehr beschäftigten Arbeitnehmer das BetrVG Anwendung findet, wenn für sie keine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet ist. Das Recht der Tarifvertragsparteien, für diese Arbeitnehmer eine Vertretung durch Tarifvertrag zu schaffen, bleibt hiervon unberührt.Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts wird ein Anspruch auf Brückenteilzeit eingeführt. Er stellt sicher, dass Arbeitskräfte nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Voraussetzungen, Umfang und Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Brückenarbeitszeit sowie Einflussmöglichkeiten der Betriebsräte werden erörtert.Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen enthält Vorschriften mit betriebsverfassungsrechtlichem Bezug, die zu kommentieren sind.Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts, das in die Neuauflage einzuarbeiten ist.Neueste BAG-Rechtsprechung zu folgenden Brennpunkten:Brisantes zum Schutz von BetriebsratswahlenVerhältnis BundesdatenschutzG zu Auskunftsansprüchen des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG sowie Einsichtsrecht in Bruttolohn- und GehaltslistenKlärung des Verhältnisses wichtiger Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (z. B. Gefährdungsbeurteilung) zu einander, die eine grundlegende Überarbeitung des Kommentars zur Mitbestimmung beim Arbeitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7) erfordertKonzernbetriebsrat bei Konzernen mit Sitz im Ausland?Neue Aspekte bei der Überwachung des Diskriminierungsverbots und des Persönlichkeitsschutzes durch den BetriebsratKlärung innerbetrieblicher Konfliktlösungsverfahren bei WirtschaftsausschussVerrechenbarkeit eines Nachteilsausgleichs mit SozialplanansprüchenBetriebsvereinbarungsoffenheit arbeitsvertraglicher Vereinbarungen.ZielgruppeFür Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeber und deren Verbände, Personalleiter, Arbeitsgerichte, Rechtsanwälte sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.