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Die Steuerumgehung bzw. der "Gestaltungsmissbrauch" im Steuerrecht wird durch die Generalklausel des § 42 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Diese Norm ist außerordentlich praxisrelevant und beschäftigt die Rechtsprechung seit langem. Den Gerichten ist es bisher nicht gelungen, einen einheitlichen Maßstab für seine Anwendung aufzustellen; vielmehr gibt es nur eine unsystematische Kasuistik, die aus unterschiedlichen Obersätzen abgeleitet wird.
Uwe Paschen entwickelt einen für das nationale und internationale Steuerrecht einheitlichen Maßstab. Seine Basis ist eine teleologische Auslegung der
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Produktbeschreibung
Die Steuerumgehung bzw. der "Gestaltungsmissbrauch" im Steuerrecht wird durch die Generalklausel des § 42 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Diese Norm ist außerordentlich praxisrelevant und beschäftigt die Rechtsprechung seit langem. Den Gerichten ist es bisher nicht gelungen, einen einheitlichen Maßstab für seine Anwendung aufzustellen; vielmehr gibt es nur eine unsystematische Kasuistik, die aus unterschiedlichen Obersätzen abgeleitet wird.

Uwe Paschen entwickelt einen für das nationale und internationale Steuerrecht einheitlichen Maßstab. Seine Basis ist eine teleologische Auslegung der Norm. Hierzu untersucht er die grundlegenden Zwecke des Steuerrechts aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und finanzpolitischer Sicht, und zwar für das nationale und das internationale Steuerrecht. Der Autor arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser juristischen und ökonomischen Zweckbetrachtungen heraus und leitet ein Prüfungsschema für § 42 AO ab.

Autorenporträt
Dr. Uwe Paschen promovierte bei Prof. Dr. Rainer Walz am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hamburg. Er ist als Anwalt bei der Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg tätig.