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Von Anbeginn erheben die Menschenrechte Anspruch auf universale Geltung - über alle Grenzen der Kontinente, der Staaten und Kulturen hinaus. Dieses Buch legt in den Abhandlungen dreier Autoren eine kritische Reflexion über die Gründe und Grenzen des menschenrechtlichen Universalismus vor, eines Kindes der Europäischen Aufklärung.
Die Zeit ist reif für eine zweite Aufklärung, welche die Produkte der ersten Aufklärung kritisch hinterfragt. Das gilt für ihre Substanz, die immer schwieriger zu erfassen ist, weil sich die Menschenrechte in internationalen Texten rasch vermehren, zusätzliche
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Produktbeschreibung
Von Anbeginn erheben die Menschenrechte Anspruch auf universale Geltung - über alle Grenzen der Kontinente, der Staaten und Kulturen hinaus. Dieses Buch legt in den Abhandlungen dreier Autoren eine kritische Reflexion über die Gründe und Grenzen des menschenrechtlichen Universalismus vor, eines Kindes der Europäischen Aufklärung.

Die Zeit ist reif für eine zweite Aufklärung, welche die Produkte der ersten Aufklärung kritisch hinterfragt. Das gilt für ihre Substanz, die immer schwieriger zu erfassen ist, weil sich die Menschenrechte in internationalen Texten rasch vermehren, zusätzliche Inhalte annehmen, unterschiedliche Interessen bedienen und in innere Widersprüche geraten. Zu fragen ist, ob, wieweit und unter welchen Bedingungen die genuin europäischen (genauer: europäisch-atlantischen) Menschenrechte sich auf außereuropäische Kulturen übertragen lassen. Der Universalitätsanspruch der Menschenrechte läßt den Eigenwert der außereuropäischen Kulturen nicht gelten, sofern sie "westlichen" Denk- und Lebensformen nicht kompatibel sind. Der Rationalismus und der Individualismus, aus denen er sich speist, ist blind gegenüber Religion und Tradition, gleichgültig gegenüber "vormodernen" Grundbedürfnissen nach Vertrautheit, Geborgenheit und Orientierungssicherheit.
Autorenporträt
Josef Isensee wurde 1937 in Hildesheim geboren. Von 1957 bis 1961 studierte er Rechtswissenschaft und Philosophie in Freiburg i.Br., Wien und München. Die beiden juristischen Staatsexamina legte er in München ab. Von 1962 bis 1970 Assistent an der Universität Erlangen bei Prof. Walter Leisner, promovierte er 1967 zum Dr. iur. utr. und habilitierte sich 1970 für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Steuerrecht. Ordentlicher Professor war er von 1971 bis 1975 an der Universität des Saarlandes, anschließend bis zu seiner Emeritierung 2002 an der Universität Bonn.