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Die Interessen der Gläubiger werden durch Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten wahrgenommen. Überwiegend haben sich die beiden Gläubigerorgane in der Praxis bewährt. Insbesondere ein mit Experten besetzter Gläubigerausschuss ist für ein komplexes Verfahren ein nicht zu unterschätzender Gewinn. Dem steht die im Einzelnen rudimentär gebliebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gläubigerorgane entgegen. Ein Beispiel hierfür sind Rechtsgeschäfte der Gläubigerorgane, die im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben getätigt werden.…mehr

Produktbeschreibung
Die Interessen der Gläubiger werden durch Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten wahrgenommen. Überwiegend haben sich die beiden Gläubigerorgane in der Praxis bewährt. Insbesondere ein mit Experten besetzter Gläubigerausschuss ist für ein komplexes Verfahren ein nicht zu unterschätzender Gewinn. Dem steht die im Einzelnen rudimentär gebliebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gläubigerorgane entgegen. Ein Beispiel hierfür sind Rechtsgeschäfte der Gläubigerorgane, die im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben getätigt werden. Die vorgefundenen Normen werfen überwiegend mehr Fragen auf, als dass sie sie beantworten. Dies ist bedauerlich, zumal, um nur das prominenteste Beispiel zu nennen, die Beauftragung eines Sachverständigen zur Kassenprüfung als Vorbedingung für die Kassenprüfung für das Insolvenzverfahren ähnliche Bedeutung hat wie die Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss.
Autorenporträt
Nils Hoppe holds a bachelor's degree with majors in economics and law scienes. Law school (University of Cologne) from 2011 to 2014. From 2013 to 2016, assistant with an international law firm, clerkship with the District Court of Cologne from 2016 to 2018. Currently, the author is an associate with an international law firm located in Cologne.