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  • Format: ePub

"Ich studiere Veranstaltungsmanagement. Und was studierst Du?" - "Ich studiere Rechtswissenschaft!" - "Um Gottes willen! Das wäre mir viel zu trocken und zu langweilig! Das staubt doch geradezu!" Diese authentische Unterhaltung in der Mensa einer Hochschule spiegelt wohl zutreffend die Meinung eines ganz überwiegenden Teils der Öffentlichkeit wider: Das Studium der Rechtswissenschaften - oder eben Jura - sei trocken, langweilig, eben nur das Richtige für Leseratten und sonstige Sonderlinge. Wenn aber schon die Juristerei ganz allgemein als trocken und gar als "staubig" empfunden wird, was ist…mehr

  • Geräte: eReader
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Produktbeschreibung
"Ich studiere Veranstaltungsmanagement. Und was studierst Du?" - "Ich studiere Rechtswissenschaft!" - "Um Gottes willen! Das wäre mir viel zu trocken und zu langweilig! Das staubt doch geradezu!" Diese authentische Unterhaltung in der Mensa einer Hochschule spiegelt wohl zutreffend die Meinung eines ganz überwiegenden Teils der Öffentlichkeit wider: Das Studium der Rechtswissenschaften - oder eben Jura - sei trocken, langweilig, eben nur das Richtige für Leseratten und sonstige Sonderlinge. Wenn aber schon die Juristerei ganz allgemein als trocken und gar als "staubig" empfunden wird, was ist dann erst das Beamtenrecht? Wäre das dann die Wüste Gobi? Maximilian Baßlsperger, der über viele Jahrzehnte hinweg das Beamtenrecht nicht nur verfolgte, sondern es auch an der Hochschule für den öffentlichen Dienst und im Rahmen der Ausbildung der Rechtsreferendare in Bayern lehrte, tritt den Nachweis an, dass dieses Rechtsgebiet weder staubig noch trocken sein muss. Alle von ihm in der vorliegenden Sammlung präsentierten, mitunter haarsträubenden, immer aber kuriosen Fälle haben sich tatsächlich genau so zugetragen - belegt durch die entsprechenden Fundstellen in der Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur. Fazit: Eine faszinierende Lektüre - keineswegs nur für Juristen, sondern auch für jeden, der schon einmal Kontakt mit einem "typischen" Beamten hatte. "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden." "Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB)." "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."

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Autorenporträt
Maximilian Baßlsperger studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften und promovierte. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er in den Staatsdienst bei der Bezirksfinanzdirektion München ein. Hier arbeitete er zunächst drei Jahre lang in der Rechtsabteilung der Behörde und vertrat dabei unter anderem die Bayerische Verwaltung für Schlösser, Gärten und Seen im inner- und außergerichtlichen Bereich. Prof. Dr. Rudolf Summer, der "Papst des deutschen Beamtenrechts" und Präsident seiner Behörde, übertrug ihm anschließend den Dienstposten des Personal- und Ausbildungsreferenten. Im Jahr 1991 erfolgte der Wechsel an die Beamtenfachhochschule, jetzt "Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern", der er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2018 treu geblieben ist. Maximilian Baßlsperger ist Autor zahlreicher Aufsätze, Bücher und Kommentare zum öffentlichen Dienstrecht. Er ist ständiger Mitarbeiter mehrerer Fachzeitschriften zu diesem Thema. Nach dem Tode von Rudolf Summer übernahm er dessen Tätigkeiten bei der Herausgabe des wichtigsten Kommentars zum Bayerischen Dienstrecht (Weiß / Niedermaier / Summer) und bei der Mitarbeit in der Schriftleitung der "ZBR" (Zeitschrift für Beamtenrecht).