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Eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die
823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der
823 ff. BGB umfassend behandelt (z.B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität). 823 I BGB ist als elementarer, strafrechtsähnlicher Grundtatbestand leicht erlernbar. Auch 823 II und
824 - 826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben 831 BGB (Vorsicht beim
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Produktbeschreibung
Eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die

823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der

823 ff. BGB umfassend behandelt (z.B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität).
823 I BGB ist als elementarer, strafrechtsähnlicher Grundtatbestand leicht erlernbar. Auch
823 II und

824 - 826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben
831 BGB (Vorsicht beim Entlastungsbeweis!), der Haftung für Verrichtungsgehilfen, befasst sich der erste Band des Deliktsrechts auch mit der Mittäterschaft, Teilnahme und Beteiligung gem.
830 BGB.

Inhalt:

Der Haftungsgrund des
823 I BGB
Der Haftungsgrund des
823 II BGB
Die Haftungsgründe der

824 - 826 BGB
Mittäter, Teilnehmer und Beteiligte,
830 BGB Haftung für Verrichtungsgehilfen,
831 BGB