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Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß.Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.Die Lüge mit Hartz IV-Sanktionen-Statistik soll den Flop des "Bildungspakets" verdecken.828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird…mehr

Produktbeschreibung
Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß.Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.Die Lüge mit Hartz IV-Sanktionen-Statistik soll den Flop des "Bildungspakets" verdecken.828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass nahezu jeder Sechste der etwa 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert würde, weil er die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Tatsächlich sind aber nur höchstens 4 Prozent Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt worden. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -Artikel 1 des Gesetzes vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), in Kraft getreten am 01.01.2004 bzw. 01.01.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2013 (BGBl. I S. 1167) m.W.v. 01.08.2013 2014: Umfassende SGB II-Änderungen geplant"Vereinfachung des passiven Leistungsrechts - einschl. des Verfahrensrechts - im SGB II"
Autorenporträt
Heinz Duthel . www.duthel.info www.discover-entdecke-decouvrir.de