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Die Konzeption dieses Werkes beruht auf der systematischen Kommentierung der Vorschriften des Grundsteuergesetzes (§§ 1-38 GrStG), der zugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (§§ 218-266 BewG) sowie der jeweiligen neuen Landesgrundsteuergesetze. Den vielen Bezügen zur Abgabenordnung und zum Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht und vor allem zum Kommunalrecht wird innerhalb der GrStG-/BewG-Erläuterungen ausführlich Rechnung getragen.
Vorteile auf einen Blick: * Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit * umfangreiche
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Produktbeschreibung
Zum Werk
Die Konzeption dieses Werkes beruht auf der systematischen Kommentierung der Vorschriften des Grundsteuergesetzes (§§ 1-38 GrStG), der zugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (§§ 218-266 BewG) sowie der jeweiligen neuen Landesgrundsteuergesetze. Den vielen Bezügen zur Abgabenordnung und zum Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht und vor allem zum Kommunalrecht wird innerhalb der GrStG-/BewG-Erläuterungen ausführlich Rechnung getragen.
Vorteile auf einen Blick: * Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit * umfangreiche Verweisungen innerhalb des Werkes * sehr gute Verständlichkeit und Lesbarkeit * kompakt und dennoch tiefgründig

Zur Erstausgabe
Das BVerfG hat die Einheitsbewertung für gleichheitswidrig erachtet. Der Bundesgesetzgeber ist dem Reformauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 nachgekommen. Die Kommentierung beinhaltet alles, was nach der Reform im Grundsteuerrecht für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 und die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 wichtig ist. Das neue Grundsteuerrecht wird für alle Bundesländer lückenlos dargestellt. Die hochaktuelle Kommentierung berücksichtigt vor allem die Anwendungserlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder zu den §§ 218 ff. und die neue ImmoWertV 2022. Zielgruppe Für Steuerberatende, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen sowie Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte in den Gemeinden, die sich mit Grundsteuerfragen befassen.