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Erstmals werden in diesem Buch die politischen Strukturen der europäischen Länder als Varianten eines gemeinsamen Grundmusters dargestellt. Der Prozeß des Wachstums der Staatsgewalt wird dabei vom Mittelalter bis heute, von der Monarchie bis zum totalen Staat und dem Zerfall in der Gegenwart verfolgt. Obwohl die Europäer die Erfinder des modernen Staates waren, gab es bisher keine gründliche Untersuchung von dessen europaweiten historischen Grundlagen, keine vergleichende Verfassungsgeschichte der Länder Europas. Deshalb verläßt dieses Buch die übliche nationalstaatliche Perspektive und…mehr

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Produktbeschreibung
Erstmals werden in diesem Buch die politischen Strukturen der europäischen Länder als Varianten eines gemeinsamen Grundmusters dargestellt. Der Prozeß des Wachstums der Staatsgewalt wird dabei vom Mittelalter bis heute, von der Monarchie bis zum totalen Staat und dem Zerfall in der Gegenwart verfolgt. Obwohl die Europäer die Erfinder des modernen Staates waren, gab es bisher keine gründliche Untersuchung von dessen europaweiten historischen Grundlagen, keine vergleichende Verfassungsgeschichte der Länder Europas. Deshalb verläßt dieses Buch die übliche nationalstaatliche Perspektive und versucht, die politischen Strukturen der europäischen Länder als Varianten gemeinsamer Grundmuster darzustellen. >/P
Autorenporträt
Wolfgang Reinhard, geboren 1937, ist Professor em. für neuere Geschichte in Freiburg. Er veröffentlichte Bücher zur Papstgeschichte, zur europäischen Expansion und zum Kolonialismus, zur historischen Anthropologie undzur Vergleichenden Verfassungsgeschichte Europas. Erwähnt sei besonders seine vierbändige "Geschichte der europäischen Expansion" (1983-1990).
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 13.12.2000

Staat und Gewalt

Acht Bücher sind es, die in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" auch in diesem Jahr wieder ein Kreis von Juristen empfiehlt (Gerhard Dilcher, "Die juristischen Bücher des Jahres - Eine Leseempfehlung", in: Neue Juristische Wochenschrift, Jg. 53, Heft 49. C.H. Beck, München 2000). Am Beginn der Liste steht das Buch eines Historikers: Wolfgang Reinhards "Geschichte der Staatsgewalt" (Verlag C.H. Beck, München 1999). Hervorgehoben wird in der Begründung die ungewohnte Pespektive, aus der hier Staatsbildung und Verfassungsgeschichte betrachtet werden. Nicht der demokratische Verfassungsstaat bilde den Fluchtpunkt der Darstellung: "Vielmehr intensiviert der vor allem von den Monarchien gebildete Staat sein Potential und seine Dynamik noch durch die Verbindung zur ,Nation'". Reinhards Methode erlaube es, heißt es in der Würdigung, die totalitäre Staatsform als Verlängerung der angelegten historischen Linien zu begreifen, nicht als ihre Negation im "Unrechtsstaat".

Einen Gegenpol bildet die Untersuchung "Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform" von Peter Bickle (R. Oldenbourg-Verlag, München 2000). Die ländliche und städtische Gemeinde erscheint in der Darstellung des in der Schweiz lehrenden Historikers als das "Urgestein des Politischen in Europa". Staatsbildung sieht Bickle als dialektischen Prozeß "zwischen Machthabern und Volk über die Vermittlung von Widerstand und Repräsentation". Besonders in der Europäischen Union bedürfe man eines Begriffs der Kommune, die mehr ist als eine Verwaltungseinheit.

Ist soziale Gerechtigkeit in der industriellen Gesellschaft eine Illusion, gar ein trojanisches Pferd des Totalitarismus? Hasso Hofmanns "Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie" (Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000) plädiert in der Auseinandersetzung mit klassischen und neueren Gerechtigkeitstheorien zwar gegen eine deduktive Systematik, aber für eine rationale "Ungerechtigkeitsprüfung", um der Verteilungsgerechtigkeit näherzukommen.

F.A.Z.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension

Reinhards These, dass vor allem monarchische Machtinteressen letztlich zur Ausbildung moderner Staaten geführt hätten, mag Thomas Maissen zwar nicht teilen: immerhin gebe es da noch das eidgenössische Beispiel. Dann jedoch würdigt Maissen ausdrücklich die historischen Schilderungen Reinhards. Er zeigt sich besonders von der systematischen Präsentation, der Bewältigung der Stoffmenge und dem hohen Niveau, auf dem Reinhard dies gelinge, beeindruckt. Nach Ansicht des Rezensenten könnte dieses Buch sogar als verfassungsgeschichtliches Handbuch taugen - wenn es denn ein Sachregister hätte! Allerdings stelle "die Komplexität und die Dichte des Stoffs einige Ansprüche an den Leser".

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