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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen (Institut für praxisorientierte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Sozialwissenschaftliches Propädeutikum Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Institution Krankenversicherung existiert bereits seit über 120 Jahren, genauer gesagt, seit dem Jahre 1883. Die damals von Otto von Bismarck eingerichtete Form der Krankenversicherung deckte die Bedürfnisse der Menschen nur notdürftig ab und ist nicht mit dem aktuellen Standard unserer…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen (Institut für praxisorientierte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Sozialwissenschaftliches Propädeutikum Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Institution Krankenversicherung existiert bereits seit über 120 Jahren, genauer gesagt, seit dem Jahre 1883. Die damals von Otto von Bismarck eingerichtete Form der Krankenversicherung deckte die Bedürfnisse der Menschen nur notdürftig ab und ist nicht mit dem aktuellen Standard unserer Krankenversicherung vergleichbar (vgl. Schewe, Schenke, Meurer, Hermsen 1977, S.180). Aus Bismarcks Grundidee heraus entwickelte sich über die Jahre hinweg ein sozial ausgeprägteres Konzept, das den Menschen tatsächliche Sicherheit in vielerlei Hinsicht bieten sollte. Zu den heutigen Aufgaben einer Krankenversicherung gehört der Schutz vor Krankheit bzw. die Früherkennung von Krankheiten durch Vorsorge, die zur Genesung führende Behandlung von Krankheiten, die Rehabilitation nach Krankheiten und der Schutz vor finanziellen Problemen durch Lohnausfall (vgl. Schewe,Schenke,Meurer,Hermsen 1977, S.181 - 182). Die Institution Krankenversicherung besteht heute aus zwei Systemen. Zum einen aus dem der Gesetzlichen Krankenversicherung, das sich direkt aus dem Bismarckschen Konzept heraus entwickelt hat, und zum anderen aus dem der Privaten Krankenversicherung, das im Jahre 1901 offiziell als selbstständiger Zweig der Krankenversicherung auftrat (vgl. http://www.agentur-alberts.de/grund.htm, gefunden am 27.02.2004). Die Absicherung, gewappnet zu sein, falls der Krankheitsfall und die dazu gehörigen Folgen eintreten, ist ein Thema, mit dem sich, gerade in Zeiten von vielen Neuregelungen, jedermann beschäftigt. Oft jedoch ist es schwer, bei all den Unterschieden zwischen den Krankenversicherungstypen herauszufinden, welches das geeignete System für die einzelne Person ist. Deshalb soll mit dieser Hausarbeit zunächst einmal ein Überblick über die beiden Arten der Krankenversicherung gegeben werden. Insbesondere der direkte Vergleich der Leistungen beider Systeme ist wichtig und wird aus diesem Grund speziell hervorgehoben. Schlussendlich werden im Fazit noch einmal die besonders relevanten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Gesetzlichen und der Privaten Krankenkasse und ihre Vor- und Nachteile zusammengefasst, so dass klar werden soll, welcher Versicherungstyp für welche Gruppe von Menschen am besten geeignet ist.

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