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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Teilnahme, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll sich mit einem Argument Weyma Lübbes auseinandersetzen, welches sie in dem Text "Das Problem der Behindertenselektion bei der pränatalen Diagnostik und der Präimplantationsdiagnostik" vorstellt. Lübbe sieht demnach keinen Unterschied darin, ob man einen Menschen oder das eigene Kind in seinen Nahbereich wählt. Sie setzt bei beiden potentiellen Anwärtern auf einen Platz im Nahbereich eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Teilnahme, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll sich mit einem Argument Weyma Lübbes auseinandersetzen, welches sie in dem Text "Das Problem der Behindertenselektion bei der pränatalen Diagnostik und der Präimplantationsdiagnostik" vorstellt. Lübbe sieht demnach keinen Unterschied darin, ob man einen Menschen oder das eigene Kind in seinen Nahbereich wählt. Sie setzt bei beiden potentiellen Anwärtern auf einen Platz im Nahbereich eine Analogie. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, dass es gewisse Unterschiede zwischen dem Verhältnis zwischen dem eigenen Kind und dem zu anderen Personen gibt. Zunächst soll aufgrund dieser Betrachtung darauf verwiesen werden, dass es der Mutter im Gegensatz zu anderen Personen zukommt, die Gene und die Umwelt, bzw. die Erziehung des Kindes auszuwählen. Im Weiteren soll erklärt werden, dass es in der Erziehung des eigenen Kindes gewisse Grenzen gibt, die vorerst nur durch eine Art Unbehagen begründet sind. Auch soll dargestellt werden, dass der Ausschluss des Kindes aus dem eigenen Nahbereich ebenfalls eine Art Unbehagen hervorruft. Aufgrund dieser Erörterungen soll bewiesen werden, aus welchem Grund dieses Unbehagen gerechtfertigt ist. Im Weiteren soll dargelegt werden, dass es einer Person aber ohnehin nicht vollständig frei steht, zu wählen, mit welchen Personen sie soziale Bindungen eingeht. Es soll dafür argumentiert werden, dass dies die Qualität einer sozialen Bindung nicht zwingend vermindern muss.