Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren…mehr
Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
Simon Schaz studierte Jura an der Universität Heidelberg und absolvierte im Anschluss sein Referendariat ebenfalls in Heidelberg. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2013 war er zunächst als Rechtsanwalt bei einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. im Bereich Unternehmensnachfolge tätig. Während dieser Zeit nahm er erfolgreich an der Steuerberaterprüfung teil. Seit dem Jahr 2019 ist er als Richter beim Hessischen Finanzgericht tätig. Nachdem er bereits im Jahr 2018 von der Universität Halle-Wittenberg zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften promoviert worden war, reichte er im Jahr 2020 eine rechtswissenschaftliche Dissertation bei der Universität Jena ein.
Inhaltsangabe
1. Einleitung und Gang der Untersuchung 2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These3. Grammatische Auslegung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
1. Einleitung und Gang der Untersuchung 2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These3. Grammatische Auslegung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
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