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Lange Zeit galt die Hysterie als besonders gefragtes Themenfeld im Bereich der feministischen Geschichtsforschung. Insbesondere zwischen 1975 bis 1995 widmeten sich viele Publikationen der Frage, inwieweit die Hysterie als Form des weiblichen Aufbegehrens gegen zeitgenössische Rollenkonventionen zu interpretieren sei. Ob die Hysterie, die heute nicht mehr als Krankheit anerkannt ist, als "Vorläufer" anderer psychischer Erkrankungen betrachtet werden kann oder ob sie lediglich eine Art Modeerscheinung der Zeit gewesen war, wurde in zahlreichen Untersuchungen erforscht. Publikationen, die…mehr

Produktbeschreibung
Lange Zeit galt die Hysterie als besonders gefragtes Themenfeld im Bereich der feministischen Geschichtsforschung. Insbesondere zwischen 1975 bis 1995 widmeten sich viele Publikationen der Frage, inwieweit die Hysterie als Form des weiblichen Aufbegehrens gegen zeitgenössische Rollenkonventionen zu interpretieren sei. Ob die Hysterie, die heute nicht mehr als Krankheit anerkannt ist, als "Vorläufer" anderer psychischer Erkrankungen betrachtet werden kann oder ob sie lediglich eine Art Modeerscheinung der Zeit gewesen war, wurde in zahlreichen Untersuchungen erforscht. Publikationen, die anderen Fragestellungen als den üblichen medizinisch-geschlechtlichen nachgehen, sind allerdings bisher vergleichsweise selten. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, neue Blickwinkel auf das Phänomen der hysterischen Erkrankung zu eröffnen und die juristischkriminalistischen Aspekte im Zusammenhang mit der Hysterie näher zu beleuchten. Inwiefern änderte sich die rechtliche Stellung einer Frau nach erfolgter Diagnose? Hatte die medizinische Einschätzung nachteilige Folgen im Falle eines laufenden Verfahrens? Inwieweit schränkte es die juristischen Möglichkeiten der Betroffenen für ihr weiteres Leben ein? Anhand psychiatrischer Gutachten straffälliger hysterischer Frauen aus dem 19. und 20. Jahrhundert aus der Landesheilanstalt Marburg werden diese und andere Fragen beantwortet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, nach welchen medizinischen Deutungsmustern die hysterische Erkrankung erfasst wurde und was die Diagnose im Hinblick auf die Zurechnungsfähigkeit der Patientin aussagen sollte.