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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Die Vertragsparteien können ein Abtretungsverbot vereinbaren, wonach der Gläubiger einer Forderung diese Forderung nicht an einen Dritten abtreten darf ( 399 HS 2 BGB). Dies beinhaltet insbesondere Vorteile für den Schuldner, denn dadurch behält er seinen bisherigen Gläubiger. Liegt ein Abtretungsverbot vor und tritt der Zedent dennoch die Forderung (z. B. an eine Bank) ab, ist diese Abtretung unwirksam, weil der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Die Vertragsparteien können ein Abtretungsverbot vereinbaren, wonach der Gläubiger einer Forderung diese Forderung nicht an einen Dritten abtreten darf (
399 HS 2 BGB). Dies beinhaltet insbesondere Vorteile für den Schuldner, denn dadurch behält er seinen bisherigen Gläubiger. Liegt ein Abtretungsverbot vor und tritt der Zedent dennoch die Forderung (z. B. an eine Bank) ab, ist diese Abtretung unwirksam, weil der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.