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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Europäisches Verwaltungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mai des Jahres 2004 erlebte die Europäische Union (EU) die größte Erweiterung in ihrer Geschichte um zehn neue Mitgliedstaaten. Im Oktober desselben Jahres fand auf dem Kapitol in Rom die feierliche Unterzeichnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) statt. Dieser EU-Verfassungsvertrag sollte die bisher geltenden Verträge (EG-Vertrag und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Europäisches Verwaltungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mai des Jahres 2004 erlebte die Europäische Union (EU) die größte Erweiterung in ihrer Geschichte um zehn neue Mitgliedstaaten. Im Oktober desselben Jahres fand auf dem Kapitol in Rom die feierliche Unterzeichnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) statt. Dieser EU-Verfassungsvertrag sollte die bisher geltenden Verträge (EG-Vertrag und EU-Vertrag) ablösen und der Europäischen Union in ihrer neuen erweiterten Form eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. Über den Zwischenschritt des EU-Verfassungsvertrages ist im Prozess der Vertiefung der Europäischen Integration ein historischer Schritt vollzogen worden. Diese Arbeit erörtert die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile das Verfahren des Konvents bringt, mit dem der Vertrag für eine Verfassung vorbereitet wurde, gegenüber den bisher üblichen Regierungskonferenzen. Danach wird anhand der Definition von "Verfassung" diskutiert, ob es sich bei dem Text des EU-Verfassungsvertrages um eine Verfassung gehandelt hätte. Es folgt eine Darstellung über die Änderungen des Machtgleichgewichtes der EU-Organe (Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Ministerrat, Europäische Kommission) untereinander durch das Inkrafttreten des EU-Verfassungsvertrages. Abschließend widmet sich die Arbeit der Frage, ob der neue EU-Verfassungsvertrag eher wirtschaftsliberal oder eher sozialstaatlich ausgerichtet gewesen wäre.