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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Da es in der Vergangenheit auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Regelungenund Richtlinien zum Thema Gewässerschutz gab, die sich jedoch sektoral nur miteinzelnen Aspekten befassten und der ökologischen Funktion von Gewässern nureine untergeordnete Rolle beimaßen, wurden im Jahr 1988 auf einerMinisterkonferenz in Frankfurt erstmals Überlegungen zu Ansätzen einernachhaltigen Wasserbewirtschaftung angestellt.Ein erster Versuch der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Da es in der Vergangenheit auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Regelungenund Richtlinien zum Thema Gewässerschutz gab, die sich jedoch sektoral nur miteinzelnen Aspekten befassten und der ökologischen Funktion von Gewässern nureine untergeordnete Rolle beimaßen, wurden im Jahr 1988 auf einerMinisterkonferenz in Frankfurt erstmals Überlegungen zu Ansätzen einernachhaltigen Wasserbewirtschaftung angestellt.Ein erster Versuch der europäischen Kommission aus dem Jahr 1994, eine Richtliniezur Gewässerökologie zu verabschieden, war auf Grund des mangelndenKonsenswillens der beteiligten Nationalstaaten jedoch zum Scheitern verurteilt.In der Folgezeit forderten europäischer Rat und das Europaparlament weiterhin eineRahmenrichtlinie zur Gewässerbewirtschaftung bzw. zum Gewässerschutz. Im Jahr1997 wurde seitens der Kommission ein weiterer Vorschlag unterbreitet, aber erst imJahr 1999 konnte sich der Rat der EU unter deutscher Präsidentschaft auf einengemeinsamen Standpunkt zum Thema Gewässerschutz einigen.Nach zahlreichen Änderungsanträgen des Europaparlamentes undVermittlungsverfahren trat die Richtlinie 2000/60 (Wasserrahmenrichtlinie), nachBilligung durch den EU-Rat und das Europaparlament, mit der Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 22.12.2000 in Kraft.Schwerpunkt dieser Richtlinie ist " die Erhaltung und Verbesserung der aquatischenUmwelt ..., wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt."(Wasserrahmenrichtlinie, Abschnitt 1, Absatz 19).