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Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden spätestens mit ihrem Übergang ins Beschäftigungssystem als Arbeitnehmer mit den verschiedenen Facetten des Personalmanagements und des Arbeitsrechts konfrontiert. Häufig übernehmen sie auch schon recht früh Personalverantwortung in der Linie oder in Projekten. Hier müssen sie als kompetente Gesprächspartner des professionellen Personalmanagements auftreten. Die Notwendigkeit, insbesondere Studierende aus den ingenieurwissenschaftlichen Fächern auf diese Rollen vorzubereiten, wird zunehmend auch von den Hochschulen gesehen; entsprechende…mehr

Produktbeschreibung
Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden spätestens mit ihrem Übergang ins Beschäftigungssystem als Arbeitnehmer mit den verschiedenen Facetten des Personalmanagements und des Arbeitsrechts konfrontiert. Häufig übernehmen sie auch schon recht früh Personalverantwortung in der Linie oder in Projekten. Hier müssen sie als kompetente Gesprächspartner des professionellen Personalmanagements auftreten. Die Notwendigkeit, insbesondere Studierende aus den ingenieurwissenschaftlichen Fächern auf diese Rollen vorzubereiten, wird zunehmend auch von den Hochschulen gesehen; entsprechende Veranstaltungen werden im Kontext von Optionalprogrammen oder im Rahmen eines Studium Generale angeboten. Eine rein juristische Perspektive oder eine ausschließlich personalmanagementorientierte Betrachtung wird den Praxisanforderungen nur unzureichend gerecht. Dieses Buch ist als perspektivenintegrierender Basistext für Nicht-Ökonomen und Nicht-Juristischen leicht verständlich. Es kann zudem für einführende Vorlesungen und Seminare sowohl im Bereich Arbeitsrecht wie auch im Bereich Personalmanagement eingesetzt werden. Die dem Text zugrunde liegende didaktische Konzeption ist von den Autoren in verschiedenen Lehrveranstaltungen erprobt und evaluiert worden. Den Ausgangspunkt des Buchs bildet die Betrachtung der Funktionen des Rechts (Regeln für Standardsituationen, Regulation von Herrschaft). In diesem Kontext wird dann der Schutz der Arbeitnehmer als strukturell unterlegener Partner durch staatlich durchgesetztes öffentliches Recht und verbindliche gesetzliche Mindeststandards für Arbeitsverträge, sowie die Stärkung der Arbeitnehmerseite durch kollektive Elemente (Tarifvertrag, Betriebsverfassung) vorgestellt. Die Unternehmensführung hat bei der Gestaltung des Wertschöpfungsprozesses darüber zu entscheiden, wie und in welcher Form menschliche Arbeit integriert werden soll. Auf arbeitsrechtlicher Ebene werden in diesem Zusammenhang auf Werk-, Dienst- und Arbeitsverträge eingegangen. Die Personalmanagementaufgaben werden dann in ihrer Bedeutung für den Wertschöpfungsprozess aus einer politisch-strategischen, einer personalwirtschaftlichen und einer arbeitsrechtlichen erspektive betrachtet. Dabei werden die Bereiche Personalbeschaffung, Leistungserstellung, Personalbeurteilung, Vergütung, Personalentwicklung und Personalfreisetzung angesprochen. Im Kontext der Personalbeschaffung werden die Bereiche Personalmarketing und Personalauswahl behandelt. Unter arbeitsrechtlichen Perspektive wird hier insbesondere auf die Aspekte der Mitbestimmung, der Gestaltung der Auswahlverfahren und Auswahlverfahren (Interviews, Tests, Datenschutz) eingegangen. Die Leistungserstellung wird in ihrer sächlichen (Gestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitssicherheit) ihrer organisationalen (Gestaltung des Arbeitszeit (Jahresurlaub, Nacht- und Schichtarbeit)) und ihren motivationalen Bedingungen (persönlichkeitsförderlichen Arbeitsgestaltung, Gesundheitsschutz, sozialen Konflikte (Mobbing)) und die damit verbunden Verantwortlichkeiten des Arbeitsgebers) betrachtet. Die erbrachte Leistung ist zu bemessen und zu beurteilen. Hierzu werden Beurteilungs- und Bewertungssysteme vorgestellt und u.a. auf die datenschutz- und mitbestimmungsrechtlichen Regelungen hin betrachtet. Beurteilungen werden zum einen genutzt, um Personaleinsatzentscheidungen (Arbeitsort, Auslandseinsatz) zu treffen, zu anderen dienen sie als Grundlage für die Gestaltung der Personalentwicklung, die auch in einem arbeitsrechtlichen Rahmen eingebettet ist (Bildungsurlaub, Rückzahlungsklauseln beim Arbeitgeberwechsel). Die Leistungsbewertung hat Implikationen für die Entgeltfindungen. Neben unterschiedlichen Vergütungssystemen und der tariflichen Gehaltsfindung, wird hier insbesondere auch auf den Bereich der außertariflichen Entgeltgestaltung eingegangen (Tantiemen, Provisionen, Gratifikationen; einbezogen wird auch das für Ingenieure wichtige Thema der Arbeitnehmererfindung). A
Autorenporträt
Werner Volkert ist Dozent für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule Osnabrück.