13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 11, Universität Konstanz (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Umwelt-, Planungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Planung ist die Vorbereitung eines Vorhabens oder Aufstellung eines Ziels“. In der Planung sind dabei stets bestimmte Vorstellungen und Prognosen beinhaltet, die zu Problemen und Fehlern führen können. Der Begriff der Kontrolle, der diesem Aufsatz zur Grunde liegt, beinhaltet Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf die handelnde Behörde , indem eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 11, Universität Konstanz (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Umwelt-, Planungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Planung ist die Vorbereitung eines Vorhabens oder Aufstellung eines Ziels“. In der Planung sind dabei stets bestimmte Vorstellungen und Prognosen beinhaltet, die zu Problemen und Fehlern führen können. Der Begriff der Kontrolle, der diesem Aufsatz zur Grunde liegt, beinhaltet Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf die handelnde Behörde , indem eine Überprüfung des Verwaltungshandelns erfolgt. Im Planungsrecht meint also Kontrolle die Überprüfbarkeit und Verifikation der im Plan gemachten Prognosen sowie eine Sicherstellung der Fehlerfreiheit des Plans und auch dessen Durchsetzbarkeit . Anhand des folgenden Aufsatzes soll eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten und Mittel der Planungskontrolle gegeben werden. Es sollen zunächst die beiden Bauleitpläne, der Flächennutzungsplan (II) und der Bebauungsplan (III) kurz vorgestellt und dann die Kontrollmöglichkeiten dieser gezeigt werden (IV). Daraus ergibt sich, wie und warum die Planungsträger beaufsichtigt und gesteuert werden, in welchem Umfang dies geschieht und welche Rechtsschutzmöglichkeiten den Planungsträgern hiergegen zustehen, bevor dann ein Ergebnis formuliert wird (V).