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Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« – seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer – soll…mehr
Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« – seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer – soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes, des ihm zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhängen im Auge behalten. Aus der Einleitung
Einleitung Das Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten) I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates 1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff 2. Legalität und gleiche Chance politischer Machtgewinnung II. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung 1. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung 2. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität 3. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Maßnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates Schluß Anhang Editorische Nachbemerkung – Korrekturbemerkungen Carl Schmitts – Faksimiles des Handexemplars A von Carl Schmitt Namenverzeichnis
Einleitung Das Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten) I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates 1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff 2. Legalität und gleiche Chance politischer Machtgewinnung II. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung 1. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung 2. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität 3. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Maßnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates Schluß Anhang Editorische Nachbemerkung – Korrekturbemerkungen Carl Schmitts – Faksimiles des Handexemplars A von Carl Schmitt Namenverzeichnis
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