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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Ruhr-Universität Bochum (Juristische Fakultät - LS für Öffentliches Recht insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunktbereich (Abschlussseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Übertragung einzelner Kompetenzen aus dem Recht der Wirtschaft durch die Föderalismusreform auf die Länder hat eine breite Diskussion um die Reichweite der Ersetzungsbefugnis entfacht. Auf der einen Seite besteht seit 2006 de lege…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Ruhr-Universität Bochum (Juristische Fakultät - LS für Öffentliches Recht insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunktbereich (Abschlussseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Übertragung einzelner Kompetenzen aus dem Recht der Wirtschaft durch die Föderalismusreform auf die Länder hat eine breite Diskussion um die Reichweite der Ersetzungsbefugnis entfacht. Auf der einen Seite besteht seit 2006 de lege ferenda ein Handlungsbedarf, um im Gewerberecht mit der europäischen Entwicklung des Binnenmarktes Schritt zu halten, auf der anderen Seite zögern die Länder angesichts der Unwägbarkeiten bzgl. ihres Handlungsspielraums aktiv zu werden. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille: In deutschen Innenstädten wird eine metastasenhafte Ausbreitung von Spielhallen beklagt, gegen die die Länder mit einem Paket an Maßnahmen entschlossen vorgehen möchten. Dieser Sektor erwirtschaftet mit 210.000 Geldspielgeräten unter Ausnutzung des Spieltriebs einen Bruttoumsatz von rund 35 Mrd. Euro im Jahr. Die daraus entstehenden, durchaus nicht neuen Folgen in Form von Therapien, Sozialleistungen und Beschaffungskriminalität trägt die Allgemeinheit. Umgekehrt hat sich nur eine Hand voll Bundesländer dazu entschlossen, im Gaststättenwesen auf den Handlungsbedarf, den die Dienstleistungsrichtlinie mit sich brachte, zu reagieren. Potenzielle Strafzahlungen i.H.v. über 144.000.000€ haben sich durch ein von der EU-Kommission beantragtes Zwangsgeld gegen die BRD wegen Nicht-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bereits angesammelt. Aufgrund der zahlreichen aktuellen Literatur und Rechtsprechung bleibt diese Arbeit auf das Spielhallen- und Gaststättenrecht beschränkt .