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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: bestanden, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Vorlesung: Rechtssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland entsteht neues Recht durch bewusste Satzung und nicht mehr primär habituell, also durch Gewohnheit. Der Grund dafür ist die Herausbildung eines institutionalisierten Gesetzgebungsverfahrens, die auf die Positivierung des Rechts beruht. Durch das Gewaltenteilungsprinzip des modernen Rechtsstaats wird die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: bestanden, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Vorlesung: Rechtssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland entsteht neues Recht durch bewusste Satzung und nicht mehr primär habituell, also durch Gewohnheit. Der Grund dafür ist die Herausbildung eines institutionalisierten Gesetzgebungsverfahrens, die auf die Positivierung des Rechts beruht. Durch das Gewaltenteilungsprinzip des modernen Rechtsstaats wird die Rechtssetzung besonders in der Legislative, also der Gesetzgebung vollzogen, wie es der Name schon sagt. Zum kleinen Teil kommt Rechtssetzung aber auch in der Verwaltung in Form von Rechtsverordnungen und in der Rechtssprechung in Form von Richterrecht vor, obwohl diese Bereiche andere Aufgabenstellungen haben. Obwohl die Rechtssoziologie das Recht als Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse ansieht und dadurch die gegenseitige Abhängigkeit von Recht und Gesellschaft betrachtet, verwundert lange Zeit die Vernachlässigung der Untersuchung des institutionalisierten Gesetzgebungsverfahrens in der Legislative. Die Rechtssoziologie konzentrierte sich auf ein Gegenmodell, bei dem die Rechtssprechung auch im Regelfall konkretisierende Normen schafft und damit materielle Rechtssetzung betreibt. Daher wurde die Gesetzgebung lange im Forschungsbereich anderer Disziplinen (z.B. politische Soziologie, politische Wissenschaften) gesehen. Erst in den letzten 50 Jahren entwickelte sich eine Gesetzgebungswissenschaft, die als besonderer Zweig der Rechtssoziologie u.a. von Sinzheimer und Noll vertreten wurde. 1 Rehbinder, S. 220, Rn 190