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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Institut für Politik- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Das Grundgesetz als Reaktion auf die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung – Ein Verfassungsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Föderalismusreform scheint es seit Jahren nicht recht voranzugehen. Zu unterschiedlich scheinen die grundsätzlichen Auffassungen vom Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Erst Anfang November 2007 sorgte der neue Bundesratspräsident Ole von Beust…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Institut für Politik- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Das Grundgesetz als Reaktion auf die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung – Ein Verfassungsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Föderalismusreform scheint es seit Jahren nicht recht voranzugehen. Zu unterschiedlich scheinen die grundsätzlichen Auffassungen vom Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Erst Anfang November 2007 sorgte der neue Bundesratspräsident Ole von Beust für Aufsehen, indem er "die Rolle des Bundesrates nicht so sehr als Mitwirkungsorgan der Länder auf Bundesebene, sondern sozusagen als zweite Volksvertretung skizziert" (vgl. Berliner Tagesspiegel 10.11.07). Es bleibt also genügend Zeit für einen langen und vielleicht inspirierenden Blick zurück .... Ein direkter „materieller“ Vergleich der föderalen Ordnung in der Wei-marer Reichsverfassung (WRV) und im Grundgesetz (GG) erscheint ge-nauso schwierig und problematisch wie ein qualitativer Vergleich der beiden Verfassungen überhaupt, da die Entstehungsgeschichte eine je-weils sehr unterschiedliche ist: Für die WRV gilt, dass sie mit einer verfassungsmäßigen Rückstän-digkeit brach und als erste deutsche Verfassung herrschaftskonstituie-renden Charakter hatte. Mit dem substanziell neuen Element der Volkssouveränität ging unter diesen Bedingungen fast zwangsläufig die Abkehr von der alten föderativen Ordnung des Kaiserreichs einher. Die Einbeziehung von bundesstaatlichen Elementen in den verfassungsmä-ßigen Rekonstruktionsprozess musste „trotz der auch in den Ländern erfolgten Umstürze als ein geradezu konservatives Element gesehen werden“, heißt es bei Lengemann . Dennoch konnten „Machtteilungsin-strumente im Umgestaltungsprozess wirksam werden und damit auch im Gegensatz zu gerade von Liberalen vertretenen unitarischen Ten-denzen strukturkonservierend wirken“ . Der Weimarer Föderalismus war ein Kompromiss zwischen Kontinui-tät und Erneuerung, er blieb mit Spannungen beladen und gehörte zu den bis 1933 am meisten diskutierten Verfassungsfragen. Winkler stellt fest: „Im Endergebnis war das Reich unitarischer, als es die Föderalis-ten, und föderalistischer, als es die Unitarier gewünscht hatten“ .