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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis I. Einführung 1 II. Die Entstehung der Reichsverfassung 1 – 3 III. Wesentlicher Inhalt der Reichsverfassung 3 – 22 1. Die Staatsorgane 3 – 12 1.1 Der Kaiser als „Präsidium des Bundes“ 4 – 6 1.2 Der Reichskanzler 6 – 7 1.3 Der Reichstag 7 – 10 1.4 Der Bundesrat 11 – 12 2. Die Rechtsgestalt des Reichs 12 – 14 3. Die Zuständigkeiten des Reichs 14 – 18 3.1 Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis I. Einführung 1 II. Die Entstehung der Reichsverfassung 1 – 3 III. Wesentlicher Inhalt der Reichsverfassung 3 – 22 1. Die Staatsorgane 3 – 12 1.1 Der Kaiser als „Präsidium des Bundes“ 4 – 6 1.2 Der Reichskanzler 6 – 7 1.3 Der Reichstag 7 – 10 1.4 Der Bundesrat 11 – 12 2. Die Rechtsgestalt des Reichs 12 – 14 3. Die Zuständigkeiten des Reichs 14 – 18 3.1 Die Gesetzgebungszuständigkeit 14 – 15 3.2 Die Verwaltungszuständigkeit 15 – 17 3.3 Die Gerichtsbarkeit 17 – 18 4. Die Finanzverfassung des Reichs 18 5. Die Grundrechte 19 6. Die Lehre vom Gesetzesvorbehalt 19 – 20 7. Das Wahlrecht 20 8. Die Parteien 21 9. Die Verfassungsänderung 21 – 22 IV. Die Verfassungswirklichkeit 22 - 26 1. Der Kaiser als Reichsoberhaupt 22 2. Die Reichsleitung 22 – 24 3. Die Außenpolitik 24 – 25 4. Die Militärische Kommandostruktur 25 – 26 5. Die Reichstagsauflösungen 26 V. Die Wirkmächtigkeit der Verfassung 26 VI. Resumé 27 Seit dem Jahre 1806 existierten Pläne, die Einheit Deutschlands herbeizuführen. Manche von diesen Plänen basierten auf dem monarchischen, andere auf dem republikanischen Prinzip. Manche hielten sich im kleindeutschen, andere wiederum im großdeutschen Rahmen. Einige akzeptierten Preußen als Hegemonialmacht, andere Österreich, wieder andere lehnten den Hegemonialgedanken völlig ab. Besonders in den jahrelangen Debatten um die Bundesreform vor und nach 1848 verstärkte sich diese Diskussion. Dass sich schließlich gerade Otto von Bismarcks Entwurf einer neuen Verfassung durchsetzte, wurde nicht durch Volksabstimmung, durch Beschluss einer Nationalversammlung bzw. Mehrheitsbeschluss eines deutschen Staatenkongresses entschieden, sondern letztendlich durch den Sieg der preußischen Armee auf dem Schlachtfeld von Königgrätz, wozu folgerichtig die Vollendung auf dem Schlachtfeld von Sedan und vor den Toren des belagerten Paris kam......