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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: sehr gut, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Sozialversicherung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenverhältnis. Im ersten Teil, in dem ich auf die außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten eingehe, wird auch die Frage behandelt, inwieweit einzelne Grundrechte durch das Beamtenverhältnis eingeschränkt sind. Das Remonstrationsverfahren wird auf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: sehr gut, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Sozialversicherung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenverhältnis. Im ersten Teil, in dem ich auf die außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten eingehe, wird auch die Frage behandelt, inwieweit einzelne Grundrechte durch das Beamtenverhältnis eingeschränkt sind. Das Remonstrationsverfahren wird auf Rechtsschutzaspekte hin untersucht, da eine klare Grenze zwischen Remonstrationspflicht und Remonstrationsrecht nicht gezogen werden kann. Das Kapitel über die gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten befasst sich nur mit den relevanten Klage- und sonstigen Arten des Rechtsschutzes. Insbesondere bei den Klagearten bin ich aus verständlichen Gründen nicht auf die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen eingegangen, sondern habe versucht, eine kurze Gesamtdarstellung mit den jeweiligen beamtenrechtlichen Besonderheiten aufzuzeigen. Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage habe ich aufgrund der sich stark widersprechenden Ansichten in der Literatur in bezug auf ihre Zulässigkeit nur kurz mit Hinweis auf die zurzeit h.M. erwähnt, ihr ist insoweit kein eigener Abschnitt gewidmet. Der Hausarbeit liegt das Beamtenrecht des Bundes zugrunde; auf landesbeamtenrechtliche Besonderheiten bin ich nicht eingegangen.