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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Freie Universität Berlin (Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit schließt fast direkt an den Relativismus von Hans Kelsen an. Sie kann sozusagen in gewisser Weise als eine Art Antwort oder Gegenthese verstanden werden, da man bei der Anwendung der Radbruchschen Formel „aufhört, ein Rechtspositivist zu sein.“1 Was die Radbruchsche Formel nun im einzelnen ist, wird im Laufe der Arbeit dargelegt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Freie Universität Berlin (Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit schließt fast direkt an den Relativismus von Hans Kelsen an. Sie kann sozusagen in gewisser Weise als eine Art Antwort oder Gegenthese verstanden werden, da man bei der Anwendung der Radbruchschen Formel „aufhört, ein Rechtspositivist zu sein.“1 Was die Radbruchsche Formel nun im einzelnen ist, wird im Laufe der Arbeit dargelegt werden. An dieser Stelle soll lediglich erwähnt werden, daß es um den möglichen Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Rechtssic herheit geht, der an einigen konkreten Beispielen verdeutlicht werden soll. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet dabei Radbruch selbst, da die Radbruchsche Formel erst verständlich wird, wenn man sie im Kontext seiner Rechtsphilosophie (vornehmlich seiner Rechtsidee) sowie deren Entwicklung versteht. Daher wird sowohl das Leben Radbruchs, seine rechtsphilosophische Entwicklung sowie sein Begriff von der Rechtsidee vorgestellt. Um der Forderung der vergangenen Seminarsitzungen, sich mehr auf den Autor der vorgestellten Gerechtigkeitskonzeption zu beziehen, nachzukommen, wurde, wo es sich ermöglichen lies, nur Radbruchs Gedanken vorgestellt. Dabei war es für mich nicht immer einfach den Gedanken von Radbruch zu folgen, zumal ein gewisser rechtsphilosophischer Wandel Radbruchs nach dem zweiten Weltkrieg stattgefunden hat. Daher weiß ich nicht, inwieweit die Interpretation von Radbruchs Äußerungen vor dem Dritten Reich im Lichte seiner Äußerungen nach dem Dritten Reich gesehen werden. Zum Ende dieser Einleitung möchte ich darauf hinweisen, daß ich kein Student der Rechtswissenschaft bin. Was womöglich ein Grund dafür sein kann, dass die Darstellung der Anwendungsbeispiele der Radbruchschen Formel den juristischen Anforderungen und Erwartungen eventuell nicht genügt. Ich bitte daher um Nachsicht. 1 Alexy, Robert, Mauerschützen: zum Verhältnis von Recht, Moral und Strafbarkeit, Hamburg, 1993, S. 4.