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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern ist keine neu aufkommende Erscheinung. Sie lässt sich einige Jahre bzw. gar Jahrzehnte zurückverfolgen. Sicherlich wird jeder von uns diesbezüglich Geschichten aus vergangenen Zeiten kennen, in denen die Großeltern in der Schule mit dem Rohrstock „erzogen“ wurden und zur Strafe unwürdigen Verhaltens auf dem spitzen Holzscheit knien mussten. Dieser Tatbestand wurde von ihren Eltern akzeptiert, da…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern ist keine neu aufkommende Erscheinung. Sie lässt sich einige Jahre bzw. gar Jahrzehnte zurückverfolgen. Sicherlich wird jeder von uns diesbezüglich Geschichten aus vergangenen Zeiten kennen, in denen die Großeltern in der Schule mit dem Rohrstock „erzogen“ wurden und zur Strafe unwürdigen Verhaltens auf dem spitzen Holzscheit knien mussten. Dieser Tatbestand wurde von ihren Eltern akzeptiert, da sie sich derartiger Erziehungsmaßnahmen auch selbst zuhause bedienten. Nicht nur seitens der Eltern, sondern auch seitens der Gesellschaft waren gewaltnahe Erziehungs- und Züchtigungsmethoden anerkannt. Man kannte es schließlich nicht anders und hielt es für normal. Disziplin und Gehorsam hatten seinerzeit oberste Priorität in Bezug auf die Erziehungsziele, welche mit Züchtigungsmaßnahmen erreicht werden sollten. Davon abgesehen gab es nicht mehr viel Spielraum für eine liebevolle Erziehung. In emotionaler Hinsicht wurden die Kinder extrem vernachlässigt. Dieses Erziehungsverständis hat sich in unserer heutigen Zeit geändert. Nun stehen andere Erziehungsziele an erster Stelle, und ebenso wird dem Kind eine andere Bedeutung beigemessen. Im Jahre 2000 verabschiedete der Deutsche Bundestag § 1631 BGB. An der Stelle, an der vorher das „elterliche Züchtigungsrecht“ rechtlich verankert war, steht nun mit in Kraft treten des § 1631 BGB fest, dass „Kinder gewaltfrei zu erziehen sind. Zudem sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig“. Demnach werden dem Kind Rechte zugesprochen, welche es vorher nicht innehatte. Trotzdem scheint diese Tatsache einigen Eltern noch nicht bekannt zu sein. Denn trotz des neuen, in Bezug auf die Kinder sensibilisierten Erziehungsverständnisses berichten die Medien immer wieder schreckliche Tatsachen von Kindern, die fast verhungerten, von den eigenen Eltern körperlich gepeinigt und verstümmelt wurden oder tagelang ohne Essen und Toilettenmöglichkeiten eingesperrt wurden. Gerade durch solche Nachrichten und Bilder in den Medien ist die Kindesmisshandlung im Vergleich zu früher neu erschienen bzw. überhaupt erst ans Tageslicht gelangt. Denn beginnend mit der stärkeren Anerkennung und gesetzlichen Festlegung der Rechte und Interessen der Kinder, hat das Phänomen der Kindesmisshandlung und -vernachlässigung eine Aktualisierung erfahren.