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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die »digitale Revolution« und die damit verbundene Erfindung des Internets hat – ähnlich wie die Industrielle Revolution – die Menschheit nachhaltig verändert. Besonders die Art und Weise wie Menschen miteinander kommunizieren erfuhr durch das Internet eine völlig neue Dimension. Das Internet wird nahezu in allen Lebensbereichen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die »digitale Revolution« und die damit verbundene Erfindung des Internets hat – ähnlich wie die Industrielle Revolution – die Menschheit nachhaltig verändert. Besonders die Art und Weise wie Menschen miteinander kommunizieren erfuhr durch das Internet eine völlig neue Dimension. Das Internet wird nahezu in allen Lebensbereichen verwendet und dient neben der Kommunikation und Information ebenso der Begründung und Abwicklung von Rechtsgeschäften. Die Tatsache dass Rechtsgeschäfte über das Internet ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien und ohne papiergebundene Dokumente begründet werden können, stellt die Rechtswissenschaft vor eine Reihe von Problemen. Grundsätzlich ist die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften abhängig von bestimmten Voraussetzungen. Ein Kaufvertrag beispielsweise „entsteht durch übereinstimmende (...), aufeinander bezogene u. inhaltlich einander entsprechende Willenserklärungen, die von mindestens zwei Personen abgegeben werden...“ Bei der herkömmlichen Begründung von Rechtsgeschäften ist die Frage, ob die Willenserklärungen auch wirklich von den Vertragsparteien abgegeben wurden i.d.R. unstrittig, da dies durch Zeugenbeweis oder schriftliche Dokumente nachgewiesen werden kann. Bei der Begründung von Rechtsgeschäften über das Internet jedoch – ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien und ohne schriftliche Dokumente – ist die Zurechenbarkeit einer Willenserklärung erschwert. Zudem bieten ungesicherte Computer und elektronische Datenübertragung keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch. Zur Steigerung der Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr fanden die elektronischen Signaturen Eingang in Technik und Rechtswissenschaft. Sie ermöglichen die gesicherte Zuordnung elektronischer Willenserklärungen und schließen damit die Brücke zwischen elektronischer und realer Welt. Obwohl Technik und rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Signaturen stetig weiterentwickelt wurden, erfolgte die Nutzung und Verbreitung der elektronischen Signaturen bisher nicht im erwarteten Umfang.
Autorenporträt
Wirtschaftsjurist Adrian Hell wurde 1982 in München geboren und studierte nach einer kaufmännischen Ausbildung in München und Wien Wirtschaftsrecht sowie Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Adrian Hell ist nunmehr bei einem multinationalen Industriekonzern tätig und promoviert außerdem an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.