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Bei Firmeninsolvenzen wird in ca. jedem vierten Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet. Nach „ESUG“ ist dieser Prozentsatz weiter gestiegen. Dies auch mit gutem Grund, denn nur im Gläubigerausschuss hat der Gläubiger tatsächlich eine konkrete Möglichkeit der Einsichtnahme in das Insolvenzverfahren. Der Gläubigerausschuss hat vielfältige Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und sollte diese im eigenen Interesse und im Interesse seines Kunden auch unbedingt wahrnehmen. So besteht insbesondere die Möglichkeit, den vorläufigen Insolvenzverwalter auszuwählen. Die Mitglieder des…mehr

Produktbeschreibung
Bei Firmeninsolvenzen wird in ca. jedem vierten Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet. Nach „ESUG“ ist dieser Prozentsatz weiter gestiegen. Dies auch mit gutem Grund, denn nur im Gläubigerausschuss hat der Gläubiger tatsächlich eine konkrete Möglichkeit der Einsichtnahme in das Insolvenzverfahren. Der Gläubigerausschuss hat vielfältige Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und sollte diese im eigenen Interesse und im Interesse seines Kunden auch unbedingt wahrnehmen. So besteht insbesondere die Möglichkeit, den vorläufigen Insolvenzverwalter auszuwählen. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einige wichtige Pflichten, denen sie unbedingt nachkommen müssen, wie z.B. die Pflicht, die Insolvenzkasse turnusmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses müssen die Verschwiegenheitsverpflichtung beachten, auch und gerade ihrem jeweiligen Arbeitgeber gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen zwischen der berechtigten Informationsgewinnungsabsicht der Bank und den Restriktionen des Ausschussmitgliedes gelingt nicht immer, da vertiefende Kenntnisse des Rechts des Gläubigerausschusses nur wenig vorhanden sind. Die Haftung der Ausschussmitglieder rückt nach den Mühl-Verfahren immer mehr in den Vordergrund. Hierbei wird vermehrt versucht, die Bank im Wege der Drittschuldnerhaftung in Anspruch zu nehmen. In letzter Zeit gibt es nicht nur Kritik an exorbitant hohen Verwaltervergütungen, sondern es richtet sich die (berechtigte) Kritik auch gegen pauschale Vergütungen des Gläubigerausschusses. Diese vorgenannten Punkte und noch viele mehr sind Inhalt dieses Handbuches zum Gläubigerausschuss. Die ersten zwei Jahre Erfahrungen mit dem ESUG werden im Buch verarbeitet. Eine Muster-Satzung zur effizienten Arbeit eines Gläubigerausschusses rundet das Buch ab. Das Buch gibt viele wertvolle Tipps, wie eine nachhaltige Arbeit im Ausschuss möglich ist und Haftungsgefahren minimiert werden können. Die Herausgeber und die Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler, welche ihre Erfahrungen aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften mit einbringen und den Nutzer dieses Buches in der täglichen Arbeit in einem solchen Ausschuss gewinnbringend unterstützen.