18,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Wirtschaftspolitik), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland konnte durch empirische Untersuchungen erwiesen werden, dass Wähler hauptsächlich an der Wahl teilnehmen, um eine Wahlnorm zu erfüllen, d.h. um ihr soziales Gewissen zu befriedigen.Wie verhält es sich jedoch, wenn der Wähler in der Wahlkabine steht? Welche Art von Entscheidungsstruktur liegt dem Kreuzchenmachen zu Grunde? Anhand der Theorie des…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Wirtschaftspolitik), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland konnte durch empirische Untersuchungen erwiesen werden, dass Wähler hauptsächlich an der Wahl teilnehmen, um eine Wahlnorm zu erfüllen, d.h. um ihr soziales Gewissen zu befriedigen.Wie verhält es sich jedoch, wenn der Wähler in der Wahlkabine steht? Welche Art von Entscheidungsstruktur liegt dem Kreuzchenmachen zu Grunde? Anhand der Theorie des rationales Wählers von Anthony Downs und ihrer Erweiterungen, z.b. der Theorie des expressiven Wählens von Brennan/Lomasky wir diese Fragestellung untersucht. Dabei werden vier repräsentative Studien zu den letzten Bundestagswahlen ausgewertet. Die Entscheidungsvariablen der Wähler können in expressive und instrumentelle Variablen aufgeteilt werden. In einer Metaanalyse wird abschließend verdeutlicht, dass der Wähler aufgrund der Erfüllung der Wahlnorm einen expressiven Nutzenaspekt zur Wahlteilnahme heranzieht. Wie weiter gezeigt werden kann, ändert sich diese Motivationsstruktur jedoch an der Wahlurne und die Wahl der Kandidaten und der Parteien wird mit einem instrumentellen Nutzenaspekt verknüpft. Die wichtigste Determinante zur Herbeiführung der Urnenentscheidung ist die Parteiidentifikation.