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Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In dieser Arbeit geht es um die rechtlichen Probleme, die sich aus der Durchführung von Projekten zur Bewältigung des Jahr 2000-Problems in Industrieunternehmen ergeben können. Es wird darüber hinaus versucht, einige Hinweise zur Vertragsgestaltung zu geben. Alle Unternehmen sehen sich zur Zeit vor der Herausforderung, eine Reihe von EDV-Projekten…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In dieser Arbeit geht es um die rechtlichen Probleme, die sich aus der Durchführung von Projekten zur Bewältigung des Jahr 2000-Problems in Industrieunternehmen ergeben können. Es wird darüber hinaus versucht, einige Hinweise zur Vertragsgestaltung zu geben.
Alle Unternehmen sehen sich zur Zeit vor der Herausforderung, eine Reihe von EDV-Projekten zur Bewältigung des sogenannten Jahr 2000-Problems durchführen zu müssen. Diese Projekte konkurrieren mit den Aufgaben des operativen Geschäfts, allgemeinen EDV-Projekten und Projekten zur Einführung der gemeinsamen Europäischen Währung "Euro" um personelle Ressourcen und Finanzmittel.
Sicher ist, daß es sich bei der Jahr 2000-Umstellung um das größte EDV-Problem aller Zeiten handelt. Neben der Komplexität, dem hohen Ressourcenbedarf und den damit verbundenen Kostenbelastungen ist für Jahr 2000-Projekte der unverrückbare Termin der Fertigstellung ein wesentliches Problem.
Komplexe EDV-Projekte sind empirischen Untersuchungen zufolge in über 85% aller Fälle nicht zum geplanten Termin abgeschlossen. In diesem besonderen Projekt kann es jedoch keine Verschiebung des Fertigstellungstermins geben, das Projektende am 31.12.1999 steht unverrückbar fest.
Aufgrund des immensen Testbedarfs von etwa 50 Prozent der Gesamtprojektdauer wird vielfach angenommen, daß bis zum Ende des Jahres 1998 nicht abgeschlossene EDV-Umstellungen dieses Zeitziel verfehlen werden.
Nachdem in den letzten Jahren die organisatorische und technische Bewältigung der Jahr 2000 Problematik im Vordergrund stand, verlagert sich die Diskussion deshalb nun mehr und mehr auf die juristischen Aspekte der Projektdurchführung und eines möglichen Scheiterns. Experten vermuten, das Jahr 2000-Problem könne eine bislang nie dagewesene Klageflut auslösen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltI
AbbildungenIII
AbkürzungenIV
1.Einleitung1
2.Ursachen und Lösungsansätze5
2.1Ursachen5
2.2EDV-Systeme6
2.3Geschäftsprozesse11
2.4Lösungsansätze13
3.Rechtliche Rahmenbedingungen18
3.1Pflegevertrag19
3.2Miete21
3.3Softwarekauf22
3.4Softwareerstellung27
3.4.1Werkvertrag27
3.4.2Mitwirkungspflicht des Unternehmens28
3.5Softwaresanierung30
3.5.1Dienstvertrag31
3.5.2Urheberrecht33
3.5.3Wettbewerbsrecht37
3.5.4Einschränkende Vertragsbestimmungen38
3.6Berater40
4.Haftung42
4.1Mängelhaftung43
4.2Verjährung45
4.3Zusicherungshaftung50
4.4Arglistige Täuschung51
4.5Positive Vertragsverletzung52
4.6Haftungsbeschränkungen53
4.7Außervertragliche Haftung55
5.Rechtsfolgen gescheiterter Projekte57
5.1Haftung der Geschäftsleitung57
5.2Haftung des Unternehmens60
6.Ausblick61
Literatur63