Mit "Kopftuch II" (2015) hat der Erste Senat eine Korrektur von "Kopftuch I (2003) des Zweiten Senats vorgenommen. War zuvor ein pauschales Verbot religiöser Symbole im Schuldienst per Gesetz möglich, so ist es nur noch bei einer konkreten "Gefahr" zulässig. Die (Religions-)Freiheit hat grundsätzlich Vorrang. Diese grundrechtsfreundlichere Linie aber hat jetzt der Zweite Senat wiederum mit "Kopftuch III" (2020) für die Justiz eingeschränkt.Verfassungspolitologisch betrachtet zeigt sich exemplarisch ein Richtungsstreit um die beim Gericht vorherrschende politische Theorie. Dabei stehen sich…mehr
Mit "Kopftuch II" (2015) hat der Erste Senat eine Korrektur von "Kopftuch I (2003) des Zweiten Senats vorgenommen. War zuvor ein pauschales Verbot religiöser Symbole im Schuldienst per Gesetz möglich, so ist es nur noch bei einer konkreten "Gefahr" zulässig. Die (Religions-)Freiheit hat grundsätzlich Vorrang. Diese grundrechtsfreundlichere Linie aber hat jetzt der Zweite Senat wiederum mit "Kopftuch III" (2020) für die Justiz eingeschränkt.Verfassungspolitologisch betrachtet zeigt sich exemplarisch ein Richtungsstreit um die beim Gericht vorherrschende politische Theorie. Dabei stehen sich konservativ-etatistische Staatstheorie und liberal-pluralistische Verfassungstheorie gegenüber.
VorwortErster "Kopftuch-Streit" und Zweiter SenatDie "Kopftuch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts zwischen Pluralismustheorie (Kelsen / Fraenkel) und Staatstheologie (Hegel / Schmitt)1 Staatsdienst als Gottesdienst - problematische hegelianische Tradition2 Fraenkels Neo-Pluralismus als Kritik an Kelsen und Schmitt3 Die "Kopftuch-Entscheidung"3.1 Hintergrund3.2 Streit im Zweiten Senat4 Dokumentation4.1 BVerfGE 108, 282 - Kopftuch I (2003)4.2 Abweichende Meinung der Richter Jentsch, Di Fabio und MellinghoffZweiter "Kopftuch-Streit" und Erster Senat"Kopftuch-Streit" beim Bundesverfassungsgericht reloaded: Zwei Senate, fünf Meinungen und eine verspätete rechtspolitische Wende vom "Etatismus" zum "Pluralismus"1 Pluralistische, etatistische und mittlere Linie bei "Kopftuch I"2 Wende des Ersten Senats bei "Kopftuch II"3 Dokumentation3.1 BVerfGE 138, 296 - Kopftuch II / NRW (2015)3.2 Abw. Meinung Richter Schluckebier und Richterin HermannsExkursReligiöse Symbole bei Dienstkleidung und in Amtsstuben1 "Kopftücher", Uniformen und Amtsroben - Kreuzpflicht in bayrischen Amtsstuben2 Dokumentation BVerfGE 93,1 - Kruzifix (1995)Dritter "Kopftuch-Streit" und Zweiter SenatDas Kopftuch und die Justiz1 "Echter" Staat - kein Kopftuch bei Gericht2 Dokumentation2.1 BVerfGE - Kopftuch III / Justiz (2020)2.2 Abw. Meinung Richter Maidowski
VorwortErster "Kopftuch-Streit" und Zweiter SenatDie "Kopftuch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts zwischen Pluralismustheorie (Kelsen / Fraenkel) und Staatstheologie (Hegel / Schmitt)1 Staatsdienst als Gottesdienst - problematische hegelianische Tradition2 Fraenkels Neo-Pluralismus als Kritik an Kelsen und Schmitt3 Die "Kopftuch-Entscheidung"3.1 Hintergrund3.2 Streit im Zweiten Senat4 Dokumentation4.1 BVerfGE 108, 282 - Kopftuch I (2003)4.2 Abweichende Meinung der Richter Jentsch, Di Fabio und MellinghoffZweiter "Kopftuch-Streit" und Erster Senat"Kopftuch-Streit" beim Bundesverfassungsgericht reloaded: Zwei Senate, fünf Meinungen und eine verspätete rechtspolitische Wende vom "Etatismus" zum "Pluralismus"1 Pluralistische, etatistische und mittlere Linie bei "Kopftuch I"2 Wende des Ersten Senats bei "Kopftuch II"3 Dokumentation3.1 BVerfGE 138, 296 - Kopftuch II / NRW (2015)3.2 Abw. Meinung Richter Schluckebier und Richterin HermannsExkursReligiöse Symbole bei Dienstkleidung und in Amtsstuben1 "Kopftücher", Uniformen und Amtsroben - Kreuzpflicht in bayrischen Amtsstuben2 Dokumentation BVerfGE 93,1 - Kruzifix (1995)Dritter "Kopftuch-Streit" und Zweiter SenatDas Kopftuch und die Justiz1 "Echter" Staat - kein Kopftuch bei Gericht2 Dokumentation2.1 BVerfGE - Kopftuch III / Justiz (2020)2.2 Abw. Meinung Richter Maidowski
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