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Diplomarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,8, , Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren wurde die Hälfte des erbschaftsteuerlich erfassten Vermögens steuerfrei übertragen. Ein Grund dafür waren die Verschonungsregelungen nach
13a und 13b ErbStG a. F. Das BVerfG hat daher die
13a und 13b ErbStG a. F. wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln. Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die
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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,8, , Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren wurde die Hälfte des erbschaftsteuerlich erfassten Vermögens steuerfrei übertragen.
Ein Grund dafür waren die Verschonungsregelungen nach

13a und 13b ErbStG a. F. Das BVerfG hat daher die

13a und 13b ErbStG a. F. wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln.
Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG" liegen die Neuregelungen nunmehr vor.
Ziel der Hausarbeit ist es, durch einen Vergleich der alten Verschonungsregelung mit den neuen Änderungen die Gewinner und Verlierer der Erbschaftsteuerreform herauszufinden.
Zunächst wird knapp die alte Regelung erklärt und auf die Kernpunkte des BVerfG sowie den Verfahrensgang eingegangen. Nach kurzer aber kompakter Darstellung der Neuregelungen wird durch einen Vergleich mit der alten Regelung aufgezeigt, wer von den Änderungen profitiert und welche Gruppen benachteiligt sind.