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Explores the relationship between the legitimacy, the efficacy, and the decision-making of national and transnational constitutional courts.

Produktbeschreibung
Explores the relationship between the legitimacy, the efficacy, and the decision-making of national and transnational constitutional courts.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 21.05.2019

Wenn ich noch einmal "Karlsruhe" höre
Verfassungsgerichte und Politik - Geschichten aus einem natürlichen Spannungsverhältnis

Wenn dieser Tage der 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert wird, geht es immer auch um Karlsruhe. Denn erst das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht verlieh dem ursprünglich als Provisorium gedachten Text seine Wirkkraft. Seine Richter konkretisierten Verfassungsprinzipien, verankerten die Grundrechte in der Bundesrepublik und erzogen deren Bürger und Organe zur Demokratie. Schon ein Jahr nach seiner Gründung zeichnete sich ab, in welches Spannungsverhältnis das Gericht dabei zur Politik treten würde.

1952 hatte die Adenauer-Regierung in Paris den Vertrag über den Beitritt der Bundesrepublik zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unterzeichnet. Die Opposition fühlte sich übergangen und zog nach Karlsruhe; die Richter sollten den verfassungsändernden Charakter der Verträge feststellen. So wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Adenauer setzte alles daran, um den Fall am "linken" Ersten Senat vorbei dem nicht zuständigen Zweiten Senat zuzuschieben. Die Richter widersetzten sich - und handelten sich dafür den Vorwurf der "Maßlosigkeit" ein.

Dank der Autorität, die sich das höchste deutsche Gericht erarbeitet hat, wäre ein solcher Vorgang heute undenkbar. Die Debatte, wie politisch das Verfassungsgericht ist, wird aber nach wie vor geführt. Regelmäßig meldete sich in den vergangenen Jahren etwa der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zu Wort, der das Verfassungsgericht ermahnte, nicht den "Ersatzgesetzgeber" zu spielen. Er kritisierte unter anderem die detaillierten Vorgaben, die das Gericht in einem Urteil zum Wahlrecht gemacht hatte. 2012 hatte es entschieden, dass künftig genau 15 Überhangmandate erlaubt seien. Auch auf europäischer Ebene handelten sich die Richter Kritik ein, etwa als sie in der Euro-Krise auf ihre nationalen Kontrollbefugnisse pochten. Die Frustration der internationalen Partner illustriert eine Anekdote über die Direktorin des Internationalen Währungsfonds. Wenn sie das Wort "Karlsruhe" noch einmal höre, sagte Christine Lagarde damals, verlasse sie den Raum. Nachzulesen ist die Erzählung in einem Aufsatz des Europarechtlers Franz C. Mayer. Er ist Teil des Tagungsbands "Judicial Power. How Constitutional Courts Affect Political Transformations", in dem Christine Landfried Texte internationaler Rechts- und Politikwissenschaftler versammelt. Sie sollen der alten Frage nach Charakter und Einfluss von Verfassungsgerichten mit einem "frischen Blick" nachgehen. Unter ihnen sind Gertrude Lübbe-Wolff und Dieter Grimm.

Die Konfliktlinien des Buchs illustriert der Politologe Martin M. Shapiro. Er zählt zu den prominenten Vertretern einer in Amerika verbreiteten Kritik, die Verfassungsgerichte für undemokratisch hält. Unter Missachtung des Mehrheits- und Repräsentationsprinzips mache dort eine kleine Anzahl nicht gewählter Richter Politik. Shapiro treibt die Frage um: "How do they get away with it?" - wie kommen sie damit davon? Unter anderem argumentieren die Kritiker: Selbst Regierungsparteien könnten es sich nicht leisten, Verfassungsgerichte abzuschaffen; schließlich könnten sie sich ihrer Stellung nicht auf ewig sicher sein. Im Fall des Machtverlusts wollten sie zumindest unter fairen Bedingungen an den nächsten Wahlen teilnehmen können; hierfür brauchten sie Verfassungsgerichte. Deren Sinn erkennt auch Shapiro an. Angesichts ihrer mangelnden Legitimation müsse man sie dennoch loswerden. Mit seiner Grundannahme, Richter betrieben Politik, hält sich der Autor nicht erst länger auf. Da ist es wertvoll, eine Analyse dieser Frage bei Dieter Grimm zu finden.

Der ehemalige Verfassungsrichter räumt zunächst mit der Dichotomie der Begriffe "Politik" und "Recht" auf. Anstatt sich darauf zu versteifen, ob Urteile politisch seien oder nicht, müsse man sich fragen: Was daran könnte politisch sein? Der Gegenstand ist es allemal, erst recht, wenn Entscheidungen des Gesetzgebers überprüft werden. Grimm stellt aber auch klar, dass nur wenige Verfahren hochpolitische Fragen verhandeln. Daneben entscheidet etwa das deutsche Verfassungsgericht in einer Vielzahl der Fälle über untergeordnete Gerichtsentscheidungen. Den politischen Effekt verfassungsgerichtlicher Urteile verhehlt Grimm nicht, macht aber deutlich: Wenn sich das Gericht weigerte, über politische Fragen zu entscheiden, könnte es seine Aufgabe nicht erfüllen. Es möge zwar demokratietheoretische Gründe gegen Verfassungsgerichte geben. Wenn man diese aber akzeptiere, müsse man dulden, dass sie sich in die politische Sphäre einmischten. Von zentraler Bedeutung sei, wie Urteile zustande kämen. Im Schwerpunkt widmet Grimm sich deshalb den Methoden juristischer Auslegung und Entscheidungsfindung. Er illustriert, wie sich ein Gegenstand und dessen Bewertung verändern, sobald sie im Gerichtssaal landen. Politische oder moralische Maßstäbe spielen dort keine Rolle mehr. Dass zwischen einer Gesellschaft und dem Recht, das sie hervorbringt, Zusammenhänge bestehen, steht auch für Grimm außer Frage. Um dasselbe Paar Schuhe handelt es sich deshalb noch lange nicht. Wer juristische Rationalität unterschätze, so der Verfassungsrechtler, kenne oft die Methoden nicht.

Viele der verhandelten Themen, die das Buch behandelt, sind nicht neu. Und doch kommt es zur rechten Zeit. Das gilt zum einen mit Blick auf die in Amerika aufkeimende "Radikalkritik" am Supreme Court. Seit knapp 20 Jahren mehren sich dort - ohne dass man in Deutschland davon viel mitbekommen hätte - die Stimmen, die ihn am liebsten abschaffen würden. Wenn die amerikanischen Kritiker antreten, um dem Volk die Souveränität über die Verfassung zurückzugeben, erinnert das zudem an Argumente, die längst auch in Europa vertreten werden. Wie erfolgreich die polnische Regierung damit ist, schildert im vielleicht interessantesten Beitrag der Rechtswissenschaftler und ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Lech Garlicki. Um das polnische Verfassungsgericht zu demontieren, brauchte es 15 Monate.

MARLENE GRUNERT.

Christine Landfried: Judicial Power. How Constitutional Courts Affect Political Transformations.

Cambridge University Press, Cambridge 2019. 408 S., 95,- £.

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