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Es sind nun ca. 30 Jahre vergangen, seit Paragraph 15a durch das sogenannte Artikelgesetz vom 20.8.1980 in das Einkommensteuergesetz eingefügt wurde. Kuhlmann prophezeite schon beim Entwurf des Paragraph 15a EStG, die Vorschrift werde neue Streitfragen entstehen lassen und Verwaltung sowie Gerichte beschäftigen. Wie recht er damit hatte, wird in dieser Arbeit herausgestellt werden. Die Vorschrift, die die Verlustausgleichsmöglichkeiten eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto einschränkt, war bei Einführung so komplex und unausgereift, dass Knobbe-Keuk sie schlicht als Missgeburt…mehr

Produktbeschreibung
Es sind nun ca. 30 Jahre vergangen, seit Paragraph 15a durch das sogenannte Artikelgesetz vom 20.8.1980 in das Einkommensteuergesetz eingefügt wurde. Kuhlmann prophezeite schon beim Entwurf des Paragraph 15a EStG, die Vorschrift werde neue Streitfragen entstehen lassen und Verwaltung sowie Gerichte beschäftigen. Wie recht er damit hatte, wird in dieser Arbeit herausgestellt werden. Die Vorschrift, die die Verlustausgleichsmöglichkeiten eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto einschränkt, war bei Einführung so komplex und unausgereift, dass Knobbe-Keuk sie schlicht als Missgeburt bezeichnete. Viele Streitigkeiten resultieren aus der Übernahme handelsrechtlicher Begriffe, die das Einkommensteuerrecht bis dahin nicht kannte, wie z.B. das negative Kapitalkonto, dem in der Vorschrift enorme Bedeutung zukommt. Seit der Einführung wurde Paragraph 15a EStG mehrfach ergänzt und geändert. Zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2009. Trotzdem ist die Vorschrift wegen noch immer vorhandener Unklarheiten nach wie vor ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Deshalb ist ein Großteil dieser Arbeit den einzelnen, meist strittigen Regelungen innerhalb des Paragraph 15a EStG gewidmet mit dem Ziel, Klarheit über die in Frage stehenden Begriffe und Anwendungsfragen zu erlangen. Ein weiteres Problem beschäftigt sich mit der Frage, ob Paragraph 15a EStG, dessen vorrangiges Ziel die Bekämpfung der Verlustzuweisungsbranche ist, in der heutigen Zeit überhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Denn das Betätigungsfeld der sogenannten Verlustzuweisungs- oder Abschreibungsgesellschaften ist in den vergangenen 30 Jahren stark reduziert worden und kaum noch existent. Welchen Anteil Paragraph 15a EStG daran hatte, ist fraglich. Zudem wurde 2005 Paragraph 15b EStG eingefügt, der das gleiche Ziel wie Paragraph 15a EStG verfolgen soll und letzerem vorgeht. Mit der Frage der Existenzberechtigung der Vorschrift verbunden sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vor allem im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestehen. Insbesondere kommt ein Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Frage, da Kommanditisten durch die Vorschrift schlechter gestellt werden als Komplementäre oder Einzelunternehmer. Sowohl die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit als auch nach der Existenzberechtigung des Paragraph 15a EStG wird in der vorliegenden Arbeit diskutiert.
Autorenporträt
Marcel Linbderg, geboren 1984 in Hildesheim in Niedersachsen, studierte an der Universität Osnabrück Betriebswirtschafslehre mit den Schwerpunkten Business Taxation und International Accounting. Davon verbrachte er als Austauschstudent ein Semester an der University of South Florida in Tampa, USA. Im Jahr 2010 schloss er sein Studium erfolgreich als Diplom-Kaufmann ab. Bereits während seiner Studienzeit sammelte er praktische Erfahrungen in der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbranche. Heute ist Marcel Lindberg in der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH angestellt