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Im aG-DRG Definitionshandbuch (Kompaktversion) werden die Klassifikation der aG-DRG in der Version 2020 sowie ihre Anwendung beschrieben. Auch in der dreibändigen Kompaktversion ist der Algorithmus der Eingruppierung vollständig abgebildet. Erstmals für das Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus dem G-DRG-System ausgegliedert. Nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten wird das G-DRG-System als aG-DRG-System bezeichnet. Die einzelne Fallpauschale des aG-DRG-Katalogs wird weiterhin als DRG bezeichnet. Das…mehr

Produktbeschreibung
Im aG-DRG Definitionshandbuch (Kompaktversion) werden die Klassifikation der aG-DRG in der Version 2020 sowie ihre Anwendung beschrieben. Auch in der dreibändigen Kompaktversion ist der Algorithmus der Eingruppierung vollständig abgebildet. Erstmals für das Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus dem G-DRG-System ausgegliedert. Nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten wird das G-DRG-System als aG-DRG-System bezeichnet. Die einzelne Fallpauschale des aG-DRG-Katalogs wird weiterhin als DRG bezeichnet. Das Definitionshandbuch stellt zusammen mit dem Fallpauschalenkatalog, den Deutschen Kodierrichtlinien und den Klassifikationssystemen ICD und OPS die Basis des deutschen DRG-Systems dar.
Autorenporträt
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Ab Juni 2007 firmiert das Institut unter InEK GmbH. Die Gesellschafter der GmbH sind seit Dezember 2008 die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen.Das Institut ür das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG.