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Im Zuge des Zweiten Weltkriegs, der NS-Verfolgung der Juden im Deutschen Reich und während der Besatzungszeit fand ein Kunstraub in einem bisher nicht gekannten Ausmaß statt. Die vorwiegend völkerrechtliche Debatte um die Rückführung der Beutekunst aus der Russischen Föderation und seinen Nachbarstaaten nach Deutschland ist bis heute weitgehend ungelöst. Internationale Konferenzen in London, Washington und Vilnius haben im Hinblick auf die Restitution von Kulturgütern aus jüdischem Besitz Empfehlungen und Absichtserklärungen (soft law) für den Umgang mit diesem zivilrechtlich geprägten…mehr

Produktbeschreibung


Im Zuge des Zweiten Weltkriegs, der NS-Verfolgung der Juden im Deutschen Reich und während der Besatzungszeit fand ein Kunstraub in einem bisher nicht gekannten Ausmaß statt. Die vorwiegend völkerrechtliche Debatte um die Rückführung der Beutekunst aus der Russischen Föderation und seinen Nachbarstaaten nach Deutschland ist bis heute weitgehend ungelöst. Internationale Konferenzen in London, Washington und Vilnius haben im Hinblick auf die Restitution von Kulturgütern aus jüdischem Besitz Empfehlungen und Absichtserklärungen (soft law) für den Umgang mit diesem zivilrechtlich geprägten Problem formuliert. In der Bundesrepublik Deutschland ist man ausweislich der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Länder und Gemeinden aus dem Jahre 1999 und der sie erläuternden Handreichung bemüht, faire und gerechte Lösungen im Rahmen der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter aus öffentlichem Besitz zu finden.

Das Werk wendet sich als umfassendes Kompendium an alle Personen und Institutionen, die noch heute in Museen, Sammlungen, Versicherungen und am internationalen Kunstmarkt in Galerien und Auktionshäusern von diesen Problemstellungen betroffen sind. Es schildert in einer systematischen Darstellung die historisch wie juristisch äußerst vielschichtige Materie des Kunstraubs im Zweiten Weltkrieg (so genannte "Beutekunst") in wertender Gegenüberstellung zum verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern aus zumeist jüdischer Provenienz. In diesen häufig sensiblen Fragen über die Restitution kriegsbedingt verlagerter und/oder verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter sind vornehmlich Fragestellungen aus dem (internationalen) Privatrecht, dem intertemporalen Recht der Rückerstattung und Wiedergutmachung und dem Völkerrecht zu beantworten. Neben der Darstellung entscheidender privatrechtlicher Institute, wie den gutgläubigen Erwerb, die Ersitzung und die Verjährung des Herausgabeanspruchs, wird der Leser durch die parallel hierzu verlaufende völkerrechtliche Debatte (unter anderem zur Haager Landkriegsordnung, Verjährung des Restitutionsanspruchs, acquiescence, zwingendes Recht) unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Bezüge und des Kollisionsrechts geführt.

Ausgehend von einer gegenwärtig geteilten Anspruchsituation nach privatrechtlichen oder völkerrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und dem gegenwärtigen soft law geht die Arbeit der Frage nach, wie weit das gegenwärtige Recht reicht und wo Handlungsbedarf besteht. Vorschläge zu möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen, geeigneten alternativen Streitschlichtungsmechanismen und die Darstellung der verschiedenen Lösungsansätze in den Beute- und Raubkunstdebatten vertiefen den praktischen Nutzen.

Die auf dieses Werk abgestimmte Website www.Beutekunst.info bietet ergänzend Hyperlinks zur internationalen Restitutionsdebatte sowie Aktualisierungen und Nachrichten.


Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Hannes Hartung ist Rechtsanwalt in München.
Rezensionen
"Mit Hartungs Arbeit liegt gerade auch aus der Sicht des Praktikers ein aktuelles und durchweg flüssig lesbares Kompendium vor, das auf systematische Weise Licht in das komplexe NS-Raub- und Beutekunstrecht bringt."
Michael Franz in: Kunstrecht und Urheberrecht 6/2005

"Hartung hat ein Buch geschrieben, das sich über weite Strecken wie ein packender Roman liest."
Joachim Gruber in: ZaöRV 2/2006