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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Mannheim (Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III), Veranstaltung: Hauptseminar: Theorie und Praxis direkter Demokratie , Sprache: Deutsch, Abstract: Direkte Demokratie: "Der dem Demokratiebegriff zugrunde liegende Gedanke ist die Herrschaft des Volkes, die Volkssouveränität. Direkte Demokratie bezeichnet die unmittelbare Herrschaft des Volkes - im Unterschied zur repräsentativen Demokratie, in der Herrschaft durch vom Volk gewählte Repräsentanten ausgeübt wird. [...] Dem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Mannheim (Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III), Veranstaltung: Hauptseminar: Theorie und Praxis direkter Demokratie , Sprache: Deutsch, Abstract: Direkte Demokratie: "Der dem Demokratiebegriff zugrunde liegende Gedanke ist die Herrschaft des Volkes, die Volkssouveränität. Direkte Demokratie bezeichnet die unmittelbare Herrschaft des Volkes - im Unterschied zur repräsentativen Demokratie, in der Herrschaft durch vom Volk gewählte Repräsentanten ausgeübt wird. [...] Dem Volk, gleich ob in Volksversammlungen, town meetings oder Basisgruppen in Wohnnachbarschaften oder Betrieb organisiert, wird (zumindest die Vermutung) totale(r) Kompetenzenzuständigkeit in allen Angelegenheiten zugesprochen:[...]. Dies hat die ständige Teilnahme aller Bürger an allen Entscheidungen zur Voraussetzung."1 Lösche, Peter 1991: Direkte Demokratie. In: Wörterbuch Staat und Politik. Hrsg. von Dieter Nohlen. München: Piper, S. 97 - 98 Laut Peter Lösche, der diese Definition über direkte Demokratie verfasst hat, sind bisher in der Verfassungswirklichkeit eines Landes die Konzeptionen der direkten Demokratie nicht verwirklicht worden.2 Inwiefern kann man Lösche entgegenhalten, dass es sehr wohl in der Verfassungsgeschichte ein Land gab mit dieser Konzeption - nämlich die Verfassung Athens in der Antike? Gustave Glotz beschreibt die Verfassung Athens nämlich folgendermaßen: "The constitutional theory of Athenian democracy was very simple; it can be expressed in a single phrase: the people is sovereign."3 In der Volksversammlung besaßen alle Bürger das Recht das Wort zu ergreifen, also könnte man von einer Versammlungsdemokratie sprechen. Aber inwiefern spiegelte die Volksversammlung die Meinung der Gesellschaft tatsächlich wider, wenn man bedenkt, dass das Bürgerrecht beschränkt war? Inwiefern konnten die Bürger in ihrer Meinung durch politische Führer, sofern eswelche gab, beeinflusst werden? Welche Mechanismen kannte die athenische Verfassung, um zum Beispiel Korruption zu verhindern? Gab es Schwachstellen in der Konzeption der direkten Demokratie und wenn ja, welche Maßnahmen wurden unternommen, damit die Demokratie einwandfrei funktionieren konnte? Weshalb verschärfte Perikles das Bürgerrecht im vierten Jahrhundert? Die Forschungsliteratur zu diesem Thema ist mehr als befriedigend. Dadurch gibt es teils kontroverse Meinungen, die unter anderem aus unterschiedlichen Quelleninterpretationen erfolgen. Aufgrund mangelnder Quellen lassen sich außerdem manche Ereignisse und Vorgänge nicht mehr rekonstruieren.