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Das BGH Urteil vom 3. 11. 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 - "eBay" gibt dem erfolgreichen Bieter bei einer Internetauktion ein Widerrufsrecht. Alla Belakouzova sieht dies kritisch. Unter Heranziehung des deutschen, englischen, russischen und belarussischen Rechts erarbeitet sie rechtsvergleichend einen funktionalen Versteigerungsbegriff. Das führt zu der These, dass ein Widerrufsrecht das Rechtsinstitut der Versteigerung in seiner ökonomischen Funktionsfähigkeit und damit auch den Verbraucherschutz gefährde. Sodann zeigt die Autorin, dass auch nach den unionsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das BGH Urteil vom 3. 11. 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 - "eBay" gibt dem erfolgreichen Bieter bei einer Internetauktion ein Widerrufsrecht. Alla Belakouzova sieht dies kritisch. Unter Heranziehung des deutschen, englischen, russischen und belarussischen Rechts erarbeitet sie rechtsvergleichend einen funktionalen Versteigerungsbegriff. Das führt zu der These, dass ein Widerrufsrecht das Rechtsinstitut der Versteigerung in seiner ökonomischen Funktionsfähigkeit und damit auch den Verbraucherschutz gefährde. Sodann zeigt die Autorin, dass auch nach den unionsrechtlichen Verbraucherschutzrichtlinien 2011/83/EU und 97/7/EG Internetauktionen (öffentliche) Versteigerungen sind. Das Einräumen des Widerrufsrechts bei der Verwendung von Online-Plattformen zu Versteigerungszwecken in ErwGr. 24 S. 4 der Richtlinie 2011/83/EU sei rechtstechnisch missglückt und revisionsbedürftig, gebiete jedoch eine differenzierende Betrachtungsweise bei der unionskonformen Auslegung des deutschen Rechts.
Autorenporträt
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften und des internationalen Wirtschaftsrechts an der Europäischen Humanistischen Universität in Minsk (Belarus); Stipendiatin der Europäischen Humanistischen Universität, des DAAD und der Friedrich-Ebert-Stiftung; Arbeitstätigkeit bei der EHU, einem belarussischen Unternehmen und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (Minsk); Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen; 2015 Promotion.