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Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Änderungen erfahren. Eine dieser Änderungen ist die Einführung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden ihre Geldbuße erlassen wurde, für sämtliche Kartellschäden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Außen- als auch im…mehr

Produktbeschreibung
Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Änderungen erfahren. Eine dieser Änderungen ist die Einführung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden ihre Geldbuße erlassen wurde, für sämtliche Kartellschäden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis beschränkt. Ziel der Beschränkungen ist es, zu verhindern, dass das Risiko hoher Schadensersatzforderungen potentielle Kronzeugen von einer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden abschreckt. Mareen Katt untersucht die deutsche Umsetzung und ihre europäischen Vorgaben in dogmatischer wie praktischer Hinsicht und analysiert, ob dieses Ziel erreicht wird.
Autorenporträt
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel; seit 2016 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Handelsrecht an der Universität zu Kiel; 2018 Promotion; seit 2018 Rechtsreferendarin im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.