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Spätestens seit dem 11. September 2001 wird darüber nachgedacht, ob die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland den sogenannten neuen Bedrohungen gewachsen ist. Dabei wird die Frage gestellt, ob nicht die Bundeswehr zur Terrorabwehr Aufgaben wahrnehmen könne, zu denen die übrigen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind. Dabei wird nicht selten eine Änderung der bestehenden Verfassung in den Blick genommen.
Jan-Peter Fiebig untersucht ausgehend von Art. 87a Grundgesetz, was der Bundeswehr in der aktuellen verfassungsrechtlichen Situation im Hinblick auf terroristische
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Produktbeschreibung
Spätestens seit dem 11. September 2001 wird darüber nachgedacht, ob die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland den sogenannten neuen Bedrohungen gewachsen ist. Dabei wird die Frage gestellt, ob nicht die Bundeswehr zur Terrorabwehr Aufgaben wahrnehmen könne, zu denen die übrigen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind. Dabei wird nicht selten eine Änderung der bestehenden Verfassung in den Blick genommen.

Jan-Peter Fiebig untersucht ausgehend von Art. 87a Grundgesetz, was der Bundeswehr in der aktuellen verfassungsrechtlichen Situation im Hinblick auf terroristische Bedrohungen und bei Großveranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik erlaubt ist. Eine zentrale Aufgabe, die Fiebigs Arbeit erfüllt, ist es, die gewonnenen Erkenntnisse auch auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart zur Anwendung zu bringen. Dementsprechend wird eine Vielzahl von Gefahrensituationen und von Verwendungsoptionen für die Bundeswehr an den erarbeiteten Maßstäbengemessen und bewertet.

Fiebigs Werk enthält aus diesen Gründen sowohl für den Wissenschaftler als auch für den Praktiker wichtige Erkenntnisse.