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Was wissen Zeugen? Die neue Studie "Zeugenschaft. Das Recht der Literatur" untersucht die gemeinsame Geschichte von juristischer und literarischer Wahrheitsfindung. Ohne das Wissen von Zeugen könnte kaum ein Gerichtsverfahren zu Ende geführt werden. Zeugen sind notwendig, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen. Dabei ist jedem Juristen klar: Zeugenaussagen stammen von unzuverlässigen Erzählern. Sie geben subjektive Sichtweisen, wo man gern auf Objektivität vertrauen würde. Mit Hilfe des Zeugen aber können Tatsachen im Zusammenhang begriffen werden. Und erst dadurch wird es möglich, über…mehr

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Produktbeschreibung
Was wissen Zeugen? Die neue Studie "Zeugenschaft. Das Recht der Literatur" untersucht die gemeinsame Geschichte von juristischer und literarischer Wahrheitsfindung. Ohne das Wissen von Zeugen könnte kaum ein Gerichtsverfahren zu Ende geführt werden. Zeugen sind notwendig, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen. Dabei ist jedem Juristen klar: Zeugenaussagen stammen von unzuverlässigen Erzählern. Sie geben subjektive Sichtweisen, wo man gern auf Objektivität vertrauen würde. Mit Hilfe des Zeugen aber können Tatsachen im Zusammenhang begriffen werden. Und erst dadurch wird es möglich, über vergangene Ereignisse zu verhandeln. Der Zeuge verkörpert den narrativen Kern des Rechts - und das Recht der Literatur, von Welt und Wahrheit zu erzählen. Das Buch rekonstruiert diesen Zusammenhang ausgehend von der Epoche der Aufklärung, die gleichermaßen ein neues, zeugenschaftliches Beweisrecht und neue literarische Formen schuf, die von der Figur des Zeugen getragen wurde.
Autorenporträt
Thomas Weitin (Prof. Dr. habil.) ist Juniorprofessor für "Neuere deutsche Literatur im europäischen Kontext" an der Universität Konstanz.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 09.03.2010

Kunstrichterei

Macht und Unzugänglichkeit der Gesetze sind wohl nie knapper und eindringlicher dargestellt worden als in Kafkas Türhüterparabel. "Vor dem Gesetz" inszeniert, wovon diese kurze Präambel zum Roman "Der Prozeß" handelt. Es geht um niemals endende Versuche des Verstehens, Auslegens, Anwendens von Vorschriften. "Recht und Literatur" - so zeigt die gleichnamige Theorieeinführung von Thomas Weitin - sind nahe Verwandte: In Plagiats- oder Urheberrechtsstreitigkeiten gerät die Literatur immer wieder selbst unter Anklage. Umgekehrt sind Verbrechen, Ermittlung oder Bestrafung Gegenstände der Kriminalliteratur und Gerichtskomödie. Über solche Wechselbeziehungen hinaus teilen beide Systeme ihre Geschichte und Verfahren. Seit Savigny und Grimm versetzen Juristen wie Literaturinterpreten sich im Prozess der Textauslegung in die Position des Gesetzgebers beziehungsweise Autors und prüfen dabei sprachliche, logische, historische und systematische Umstände. Noch Gadamer gilt das Recht als Modell der Hermeneutik. Inzwischen hat die "Law as Literature"-Bewegung im Zeichen modernerer Literaturtheorie die Sensibilität dafür erhöht, dass die komplexe Analyse von Rede, Sprache und Text das juristische Urteilen schärft. Mit seinem klugen Plädoyer bewährt sich Weitin als Kunstrichter im Sinne eines rechtskundigen Literaturkritikers. (Thomas Weitin: "Recht und Literatur". Aschendorff Verlag, Münster 2010. 168 S., br., 19,80 [Euro].) kos

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